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ORTSGESCHEHEN

'Respekt für Ehen angemessen einbringen'

Erklärung von Bürgermeister Josef Riemensberger zu dem offenen Brief an die Gemeinde Eching der Mitglieder des Pfarrgemeinderates und der Kirchenverwaltung aus Günzenhausen, Ottenburg und Deutenhausen zur Widmung der Schlosskapelle Ottenburg als zusätzlichen standesamtlichen Trauraum:
'Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Dieser Bund fürs Leben eignet sich in keiner Weise für persönliche Profilierungen. Als Bürgermeister bitte ich sehr darum, dieses sensible und für unsere Gesellschaft besonders wichtige Thema entsprechend zu diskutieren und daraus angemessene persönliche Wertungen vorzunehmen.
Im Sachbericht für die Gemeinderatssitzung zur Widmung der Schlosskapelle Ottenburg als Trauraum wurde auch bereits darauf hingewiesen, dass das gemeindliche Standesamt von Bürgern angesprochen wurde, die die standesamtliche Trauung mit der kirchlichen eventuell kombinieren möchten. Standesamtliche Trauungen sind von Gesetzes wegen nur in gewidmeten Räumen zulässig.
Eine Eheschließung ist in keinster Weise einer gewerblichen Nutzung zuzuordnen. Das Rechtsinstitut der Ehe hat sich im gesellschaftlichen Wandel und in seinen gesetzlichen Grundlagen in den letzten Jahrzehnten sicherlich verändert. Dennoch ist für die Trauungen sowohl standesamtlich als auch kirchlich eine ganz besondere persönliche, familiäre Situation gegeben, die bei den Diskussionen auch besonders zu würdigen und zu schützen ist.
Ich möchte alle, die über dieses Thema Diskussionen führen bitten, die Argumente beider Seiten aufmerksam aufzunehmen und den Respekt der vor der Kirche und vor dem Standesamt geschlossenen Ehen in all die Überlegungen angemessenen einzubringen.'

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