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ORTSGESCHEHEN

Bauleitplan Gewerbegebiet hält vor Gericht

Nach siebenjährigem Rechtsstreit um den Bau des Autobahnzubringers im Gewerbegebiet Ost hat nun ein Gericht eine Bauleitplanung der Gemeinde für rechtens erklärt. Die neue Bebauungsplanänderung Nummer 11, mit der ausschließlich die Straßenflächen im Areal definiert werden, wurde laut Darstellung der Gemeinde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof als rechtmäßig anerkannt. Mit diesem Spruch, gegen den keine Revision zugelassen ist, sieht das Rathaus 'ein sicheres rechtliches Fundament' für die Verkehrsflächen im Gewerbegebiet Ost und damit auch 'eine sehr wichtige Grundlage für den Fortgang der Enteignungs- und Entschädigungsverfahren'.
Ein Grundbesitzer klagt seit Enteignung seiner Flächen zum Neubau der Fraunhoferstraße gegen die flankierenden Leitpläne. Die ursprüngliche Bebauungsplanänderung zur Vorbereitung des Autobahnzubringerbaus hatten die Gerichte bereits für unwirksam erklärt, nachträgliche Korrekturversuche des Rathauses ebenfalls. Nun hat das Gemeindebauamt die Situation komplett entwirrt und mit einer Serie von Leitplanänderungen jeweils einzelne Aspekte einzeln abgearbeitet. Die Bebauungsplanänderung Nummer elf etwa regelt einzig noch die Straßenführungen im Gewerbegebiet, alle anderen Fragen wie Baurecht, Grünflächen, Einzelhandelsbeschränkungen und ähnliche Themen sind den Änderungen 12 und folgende vorbehalten.
Somit konnte sich der Erste Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes in der Normenkontrollklage gegen die elfte Änderung einzig auf den Streit um den Straßenbau beschränken. Und hier sei laut Darstellung der Gemeinde der Bau der Fraunhoferstraße 2001 als rechtmäßig bewertet worden, der vom enteigneten Grundbesitzer eingeklagte Rückbau sei zudem völlig unverhältnismäßig. Zudem kann diese Zustimmung auch als Signal gelesen werden, dass die neuen Versuche der Gemeinde mit den aufgesplitteten Leitplänen vor Gericht wohlwollender gesehen werden.

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