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ORTSGESCHEHEN

Arbeiterwohnung wird geräumt

Der juristische Streit um die Arbeiterunterkunft an der Echinger Arbeostraße ist beigelegt. Der Vermieter der Arbeiterbehausung und die Eigentümergemeinschaft haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Demnach wird die Arbeiterunterkunft zum 1. April kommenden Jahres geräumt und dann nicht mehr als solche genutzt.
Die fragliche Etage in einer Wohnanlage an der Arbeostraße ist als Büroraum gewidmet. Der Vermieter hat dort auf 180 Quadratmeter nun aber Betten für Arbeiter aufgestellt, die überwiegend auf der Stadionbaustelle in Fröttmanning beschäftigt sind. Die Nachbarn hatten über erhebliche Belästigungen durch die dichte Belegung der Etage geklagt und auf die Nutzungsbestimmungen im Teilungsvertrag verwiesen.
Das Verfahren vor dem Amtsgericht Freising war schon eröffnet und auf einen Ortstermin in Eching vertagt, ehe nun der Vergleich ausgehandelt wurde. Die Fortdauer der beklagten Situation noch bis April wurde von der Eigentümergemeinschaft vordringlich deswegen akzeptiert, weil ein Verfahren in weiteren Instanzen auch noch diesen Zeitraum beanspruchen hätte können.
Die Vorgeschichte des Falles lesen Sie hier.

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