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ORTSGESCHEHEN

Grundvertrauen in ehrliche Spenden

Bei Spenden und Zuwendungen an die Gemeinde will der Gemeinderat weiterhin ein Grundvertrauen bewahren, dass damit keine Bevorzugungen erschlichen werden sollen. Die neuen Handlungsempfehlungen aus dem Innenministerium zur Annahme von Spenden, die im kommenden Jahr umgesetzt werden müssen, will das Gremium daher möglichst großzügig ausgelegt sehen.
In der Handreichung legt die Behörde die Problematik dar, die durch die Annahme von Spenden für gemeinnützige Zwecke entstehen können, sobald der Spender irgendwann in naher Zukunft oder auch Vergangenheit seinerseits Leistungen der Gemeinde erwarte. Ein Bauträger, der für das Jugendzentrum einen Billardtisch spendiert – und ein halbes Jahr später einen Wohnblock baut; ein Elektriker, der im Rathaus schadhafte Leitungen ausbessert und am Jahresende für eine Gemeindeeinrichtung spendet: das Bayerische Innenministerium weist da auf die 'weite Fassung des Straftatbestands der Vorteilsannahme' hin.
Die Gemeinden müssen künftig die angenommenen Spenden per jährlicher Liste ihrer Rechtsaufsichtsbehörde vorlegen. Dazu kann der jeweilige Gemeinderat bestimmen, wann er darüber entscheiden will, ob eine Spende anzunehmen ist, und wie weit das Sache des Bürgermeisters oder der Rathausmitarbeiter ist. In Baden-Würtemberg etwa ist neuerdings Gesetzeslage, dass Zuwendungen an die Kommune über 100 Euro vom Gemeinderat akzeptiert werden müssen. Das will der Echinger Gemeinderat aber deutlich lockerer sehen. Einstimmig wurde entschieden, Zuwendungen erst ab 500 Euro vorgelegt zu bekommen, alle Beträge darunter sollen vom Bürgermeister oder dem jeweiligen Gemeinderepräsentanten beurteilt werden können.

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