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ORTSGESCHEHEN

Schuleinschreibung am 22. April

Bekanntmachung der Grundschulen zur Schuleinschreibung:

'Am Mittwoch, 22. April 2009, findet sowohl in der Grundschule an der Nelkenstraße als auch in der Volksschule an der Danziger Straße von 11 bis 14 Uhr und von 17 bis 18 Uhr die Schulanmeldung statt. Anzumelden sind alle Kinder, die im folgenden Schuljahr erstmals schulpflichtig werden.
Auch für das Schuljahr 2009/10 wird die Einschulung flexibel gestaltet werden. Ziel ist es, dem unterschiedlichen Entwicklungsstand von Kindern noch besser als bisher Rechnung zu tragen. Kinder, die bis zum 30. November 2009 (neuer Stichtag!), 6 Jahre alt sind, sind schulpflichtig. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können aber auch Kinder in die 1. Klasse aufgenommen werden, die bis zum 31. Dezember 2009 sechs Jahre alt werden.
Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter. Er überprüft, ob ein Kind die notwendigen Voraussetzungen für die Grundschule mitbringt. Neu: Wahlmöglichkeit nur für Eltern, deren Kinder im Oktober oder November 2003 geboren sind: Wenn Eltern sicher sind, dass ihr Kind nicht im Schuljahr 09/10 eingeschult werden soll, müssen sie nicht zur Schulanmeldung kommen. Wenn also diese Kinder erst 2010/2011 eingeschult werden sollen, teilen diese Eltern es der Schule bis spätestens Montag, 20. April 2009, schriftlich mit. Nähere Informationen dazu erhalten Sie an den Informationsabenden.
Als weitere Möglichkeit können auch Kinder, die ab dem 1. Januar 2010 sechs Jahre alt werden und besonders begabt sind, auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Grundschule aufgenommen werden. Voraussetzung ist ein entsprechendes schulpsychologisches Gutachten. Dies wird allerdings sehr selten der Fall sein und die Ausnahme bleiben.
Anzumelden sind ferner alle Kinder, die im vorigen Jahr vom Besuch der Volksschule zurückgestellt wurden. Der Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen!
Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Volksschule zurückstellen zu lassen. Die Kinder müssen an der öffentlichen Volksschule, in deren Schulsprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, oder an einer staatlich genehmigten privaten Volksschule angemeldet werden. Das gilt auch, wenn die Erziehungsberechtigten die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses beantragen wollen.
Die Erziehungsberechtigten sollen persönlich mit dem Kind zur Schulanmeldung kommen. Wenn sie verhindert sind, sollen sie einen Vertreter schriftlich beauftragen, das Kind zur Schulanmeldung zu führen. Eine schriftliche Anmeldung zur Schulaufnahme ist nicht zulässig! Die Erziehungsberechtigten müssen bei der Schulanmeldung die nach dem Anmeldeblatt erforderlichen Angaben machen und durch Vorlage der Geburtsurkunde belegen.
Schulanmeldung ist Pflicht! Erziehungsberechtigte, welche die ihnen obliegende Anmeldung eines Schulpflichtigen ohne berechtigten Grund vorsätzlich unterlassen, können nach Art. 119, Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen mit Geldbuße belegt werden.
Bitte beachten Sie bei der Schuleinschreibung Folgendes: Die Einschreibung erfolgt nach Art. 42, Abs. 1 BayEUG an der Schule, in deren Schulsprengel das Kind wohnt. Der geänderte Schulsprengel steht am Ende des Textes.
Für die Grundschule an der Nelkenstraße gilt: Am Tag der Anmeldung bitten wir Sie, für die Anmeldung Wartezeit mit einzuplanen, da wir ca. 15 bis 20 Minuten pro Kind für ein Gespräch benötigen.
Für die Volksschule an der Danziger Straße bitten wir Folgendes zu beachten: Da die Schule einen neuen Modus der Schuleinschreibung erproben möchte, erhalten die Eltern der Schulanfänger eine gesonderte Einladung über die Kindergärten oder den Postweg. Der Abendtermin ist überwiegend für Berufstätige vorgesehen.
Die Informationsabende für Eltern der Schulanfänger finden an folgenden Tagen statt: Für die Volksschule Eching, Danziger Straße am Mittwoch, 18. März 2009, um 19.30 Uhr im Speisesaal der Volksschule Eching Für die Grundschule Eching, Nelkenstraße am Mittwoch, 11. März 2009 um 19.30 Uhr in der Aula.

Schulsprengel der Grundschule an der Nelkenstraße (ab September 2009):
Alfred-Delp-Straße, Am Forellenbach, Anne-Frank-Straße, Bahnhofstraße Nr. 17 – 39, Bahnweg, Blütenstraße, Böhmerwaldstraße, Breslauer Straße, Daitenhausener Straße, Dietrich-Bonhoeffer-Straße, Donauschwabenstraße, Dresdener Straße, Edith-Stein-Straße, Egerländerstraße, Feldstraße, Frühlingsstraße, Fürholzener Straße, Gartenstraße, Geschwister-Scholl-Straße, Gleiwitzer Straße, Graf-von-Stauffenberg-Straße, Günzenhausener Straße, Hartstraße, Heidestraße – gerade Hausnummern, Herbststraße, Hochbrücker Weg, Hofangerstraße, Hollerner Straße, Hufeisenstraße, Karl-Leisner-Straße, Klosterweg, Königsberger Straße, Lilienstraße, Lohhofer Straße, Lustheimer Straße, Maisteigerstraße, Mallershofener Weg, Margeritenstraße, Maximilian-Kolbe-Straße, Mittenheimer Straße, Moosweg, Nelkenstraße, Obere Hauptstraße, Ottenburgstraße, Pater-Rupert-Mayer-Straße, Primelstraße, Prof.-Kurt-Huber-Straße, Raiffeisenstraße, Schleißheimer Straße, Siedlerstraße, Sommerstraße, Trezzanostraße, Tulpenstraße, Waldweg, Wilhelm-Leuschner-Straße, Willi-Graf-Straße, Winterweg;
sowie alle Kinder vom Geflügelhof und den Gütern Hollern
Schulsprengel der Grundschule Danziger Straße (ab September 2009):
Albert-Canus-Straße, Am See, An der Wiese, Arbeostraße, Bahnhofstraße Nr. 1 – 16, Bert-Brecht-Straße, Bruckfeldweg, Büchnerweg, Danziger Straße, Dieselstraße, Dietersheimer Straße, Erfurter Straße, Fraunhoferstraße, Freisinger Straße, Garchinger Straße, Goethestraße, Heidestraße – ungerade Hausnummern, Heinrich-Böll-Straße, Heisenbergstraße, Herderstraße, Hirtenstraße, Kirchhoffstraße, Kleiststraße, Korbinianstraße, Leipziger Straße, Lena-Christ-Straße, Lessingstraße, Liebigstraße, Lohweg, Ludwig-Thoma-Straße, Maria-Link-Straße, Marienstraße, Nelly-Sachs-Straße, Ohmstraße, Oskar-von-Miller-Straße, Ostpreußenstraße, Ottostraße, Paul-Käsmaier-Straße, Phillip-Reis-Straße, Roßbergstraße, Schillerstraße, Schlesierstraße, Sportplatzstraße, Theresienstraße, Thomas-Mann-Straße, Uhlandstraße, Untere Hauptstraße, Waagstraße, Wielandstraße;
sowie alle Kinder aus Deutenhausen,Dietersheim, Günzenhausen und Ottenburg.'  

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