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ORTSGESCHEHEN

'Unterschiedliche Vorstellungen zusammenführen'

Mit grundsätzlichen Einlassungen zur Baupolitik der Gemeinde hat Bürgermeister Josef Riemensberger (CSU) auf Kritik der Freien Wähler reagiert. Die Bauleitplanung der Gemeinde habe 'stets darauf geachtet, dass flächensparende, identitätsstiftende und abwechslungsreiche Wohnquartiere mit Angeboten für unterschiedliche Wohnbedürfnisse entstanden', schreibt er. Als zentrale Aufgabe des Rathauses sehe er 'die Einbindung und Zusammenführung der unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Vorstellungen'. Die von den Freien Wählern geforderte Wiederbelebung eines Arbeitskreises zur Ortsentwicklung, die am Dienstag im Gemeinderat auf der Tagesordnung steht, wird vom Bürgermeister begrüßt.
Die Stellungnahme des Bürgermeisters im Wortlaut:
'Die Planungen der Gemeinde Eching und deren Planinhalte sind in der letzten Zeit immer wieder Gegenstand öffentlicher Diskussionen. Die Bauleitplanung einer Gemeinde geschieht über Flächennutzungspläne und Bebauungspläne. Daneben gibt es vorbereitende, informelle Planungen wie Machbarkeitsstudien, Rahmenpläne und die Gedanken und Darlegungen im Gemeindeentwicklungsprogramm und dessen Fortschreibungen.
In den Bebauungsplänen der letzten Jahrzehnte wurde stets darauf geachtet, dass flächensparende, identitätsstiftende und abwechslungsreiche Wohnquartiere mit Angeboten für unterschiedliche Wohnbedürfnisse entstanden. Soziale Mischung und weitgehende Verkehrsberuhigung waren selbstverständlich. Als Leitbild dienten u.a. die im Gemeindeentwicklungsprogramm zusammengefassten Vorstellungen.
Die Planungen werden mehrfach im dafür zuständigen Bau-, Planungs- und Umweltausschuss vorgestellt und beraten. Neben der vorgezogenen Bürgerbeteiligung wurden vor allem in den öffentlichen Auslegungen Anregungen und Änderungswünsche vorgebracht, die im zuständigen Ausschuss gründlich beraten und abgewogen wurden. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss ist ein beschließender Ausschuss und auch zuständig für den Erlass der aus dem Bebauungsplanverfahren hervorgegangenen Satzungen.
Im bebauten Innenbereich muss bei konkreten Bauanträgen oder bei städtebaulichen Untersuchungen des Bestandes geprüft und dargelegt werden, ob die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich ist. Bei der Prüfung dieser Frage sind aber neben öffentlichen Belangen selbstverständlich auch die Rechte und Interessen der Grundstückseigentümer und ggf. Investoren abzuwägen (vorhandenes Baurecht, Verfahrensdauer, Grundstücksverfügbarkeit etc.). Ziel sind einvernehmliche Lösungen, die städtebauliche, gestalterische, nachbarschaftliche und wirtschaftliche Gesichtspunkte gleichermaßen berücksichtigen.
Bei den aktuellen Überlegungen zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 'Südlicher Auweg in Dietersheim', der das ehemalige Kratzeranwesen umfasst, wurden im ersten Entwurf die vorhandenen Grundstücksgrenzen berücksichtigt. Um den vorhandenen Baumbestand weitgehend zu schonen und die künftige Organisation des ruhenden Verkehrs in diesem Bereich vernünftig zu lösen, musste die Planung überarbeitet und angepasst werden. Die Planungen wurden auch den Vertretern der Grundstückseigentümer vorgestellt. Über diese Gespräche wurde in den Sitzungen laufend berichtet.
Zu den Planungsvarianten gab es auch Anregungen der Vertreter der Grundstückseigentümer. Hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens für dieses Grundstück wird von Seiten der Verwaltung darauf hingewiesen, dass grundsätzlich auch immer die privaten Interessen im Verfahren berücksichtigt werden müssen. Im vorliegenden Fall finden gemeinsame konstruktive Gespräche mit den Vertretern der Erbengemeinschaft, einer renommierten Münchner Anwaltskanzlei, statt. Das Bebauungskonzept ist zwischenzeitlich weit gediehen und wird demnächst im Bauausschuss vorgestellt werden.
Ziel auch dieses Verfahrens muss sein, dass eine Bebauung entsteht, die vernünftig realisiert werden kann. Gerade an aktuellen Beispielen in Dietersheim ist zu erkennen, dass dies nicht immer der Fall ist. Die Einbindung und Zusammenführung der unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Vorstellungen ist für die Verwaltung und den Bürgermeister eine besonders wichtige Aufgabe, weil dadurch auch die Akzeptanz und die Umsetzbarkeit gemeindlicher Planungen gestärkt werden kann.
Die Wiederbelebung des Arbeitskreises 'Ortsplanung' würde die Verwaltung begrüßen. Die Initiative und die Bereitschaft, engagiert mitzuwirken, muss jedoch von den Mitgliedern des Gemeinderates bzw. des Bauausschusses ausgehen.'

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