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ORTSGESCHEHEN

Ausnahmen verärgern die Nachbarn

Seit Wochen schon jongliert der Gemeinderat beim Neubaugebiet an der Echinger Straße in Dietersheim andauernd mit Ausnahmeregelungen und Abweichungen vom gültigen Leitplan. Jetzt scheint es erstmals zum massiven Konflikt zu kommen. Eine vom Rathaus gebilligte Ausnahmegenehmigung stößt einem Nachbarn sauer auf, es wurden rechtliche Schritte angedroht.
Zwei benachbarten Einfamilienhäusern wurde vom Bauausschuss des Gemeinderates zugestanden, ihre Häuser um 90 Grad zu drehen und damit von der im Leitplan vorgesehenen Firstrichtung der gesamten Häuserzeile abzuweichen. Damit stehen sie nun mit der elf Meter langen Breitseite dem nördlichen Nachbarn zugewandt. Der befürchtet dadurch eine massive zusätzliche Verschattung seines Grundstücks und 'eine sehr unschöne Straßenansicht mit zwei Fassaden von je elf Metern Breite und 8,50 Metern Höhe'.
Seinen Kompromisvorschlag, dass die Häuser immerhin mit Satteldächern ausgestattet werden sollen, was die jetzt für ein Pultdach ausgelegte Wandhöhe reduzieren würde, sei nach Darstellung des Gemeindebauamts von den beiden Bauherrn abgelehnt worden, die nach der Zusage durch die Gemeinde jetzt bereits in der Bauplanung weit vorgeschritten seien. Das Gemeindebauamt hat als einziges Zugeständnis an den nördlichen Nachbarn vorgeschlagen, die beiden Häuser deutlich weiter vom Nachbarn abrücken zu lassen als es das Baurecht fordern würde. Nun soll ein Abstand von 15,85 Meter zwischen den Fassaden erreicht werden.
Mit dieser Maßgabe billigte der Gemeinderat mit 22 zu 1 Stimmen die Planänderung. Dies sei 'eine für alle Betroffenen tragbare Lösung', heißt es in der Abwägung. Die damit freigegebene Drehung der beiden Häuser wird übrigens auch vom Landratsamt städtebaulich als 'eher negativ als positiv' gesehen. Dies wird vom Gemeinderat 'nicht befürchtet', da durch die gemeinsame Drehung von zwei Nachbarhäusern ein positiver Eindruck gewahrt bleibe.

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