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ORTSGESCHEHEN

Ich bin ein Gemeinderat, lasst mich hier rein

Wann wird ein Gemeinderat zum Gemeinderat? Üblicherweise wohl durch die Vereidigung durch den Bürgermeister auf sein neues Mandat, dürfte man annehmen.
Wann aber ist ein Gemeinderat als Gemeinderat im Rat stimmberechtigt? Nach dem Beginn seines Mandats, folglich also nach der Vereidigung? Auch das hätte manch Gedankengang der Logik für sich; das Echinger Rathaus, neuerdings sehr spitzfindig in formellen Winkelzügen, hat aber eine neue Variante ersonnen.
Gerade weil ein Gemeinderat erst durch die Vereidigung zum Gemeinderat wird, ist es folglich nicht möglich, ihn schon als Gemeinderat zu der Sitzung zu laden, in der er erst vereidigt wird. Da er damit zum weiteren Verlauf seiner Premierensitzung nicht ordnungsgemäß geladen wurde, ist er nach aktueller Echinger Lesart dort auch nicht stimmberechtigt.
Wurde diese neue Interpretation bei der Vereidigung von Otmar Dallinger noch kommentarlos umgesetzt, so hinterfragte Sabine Palitzsch bei der Vereidigung von Jens Kühnel die neue Linie nun doch. Bürgermeister Josef Riemensberger räumte ein, dass man 'nach normaler Logik davon ausgehen könnte', dass ein vereidigter Gemeinderat im weiteren Verlauf der Sitzung stimmberechtigt sei. So hatte man das in Eching auch, und darauf hatte Palitzsch hingewiesen, über Jahrzehnte stets unbeanstandet praktiziert.
Riemensberger sagte aber, man wolle sich 'an die Vorschriften halten', und die seien eben 'nicht immer auf den ersten Blick vermittelbar'.

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