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ORTSGESCHEHEN

'Kritische Lärmbelastung'

Wie kann der Verkehrslärm im Ort reduziert werden? Als eine der ersten Kommunen hat Eching nun einen Lärmaktionsplan erstellt, der die Belastung detailliert darlegt und Lösungsansätze aufzeigt. Das Papier ist eine Bündelung der bisherigen Ansätze, Initiaiven, Gutachten und Expertisen zur Verkehrsbelastung, die Eching im Laufe der Jahre gesammelt hat – aber er bringt immer noch keinen einzigen Auspuff von der Straße. Die Herleitung aller Echinger Forderungen von den Vorgaben europäischen und deutschen Lärmschutzrechts in dem Plan soll nun aber ein schlagkräftiges Instrument darstellen, um 'bei den zuständigen Behörden Maßnahmen durchzusetzen, die zu einer Verbesserung der Situation an der Ortsdurchfahrt führen', wie der Gemeinderat vor der Sommerpause vorgegeben hat.
Bei diesem Prototyp des neuen Instruments nach europäischem Recht hat sich das Rathaus ungeachtet vielfältiger Lärmproblematik am Ort vordringlich auf die Hauptstraße konzentriert. Hier sind laut Berechnungen eines aktuellen Gutachtens 100 Bewohner mit einem Dauerlärmpegel von über 70 dB bis maximal 73,6 dB betroffen, nachts sind es sogar 200 Bürger, die unter einem Nachtpegel von über 60 dB bis maximal 64,7 dB zu leiden haben. 1200 Einwohner sind mit Straßenlärm tagsüber mit mehr als 60 dB(A) belastet, nachts 2100 Einwohner mit Lärm über 50 dB(A). Nach den entsprechenden Bundesvorschriften sind in Dorfgebieten 64 dB (A) tags und 54 dB(A) nachts zulässig. Die Grafik der Gemeinde zeigt die Dauerlärmpegel, wobei die dunkelrote Markierung einen Pegel von 60 bis 65 db(A) bedeutet; je dunkler, desto lauter.   
Aufgrund dieser 'kritischen Lärmbelastung' sieht die Gemeinde Lärmschutzmaßnahmen 'sowohl für die Tageszeit mit rd. 250 Betroffenen wie für die Nachtzeit mit rd. 300 Betroffenen dringend erforderlich', wie es in den Ausführungen des Aktionsplans heißt. Fünf Maßnahmen werden diskutiert: ein Lkw-Durchfahrtsverbot auf der Hauptstraße oder der Bau einer Südumfahrung als zentrale Positionen einer Lärmsanierung, weiterhin lärmmindernder Fahrbahnbelag und eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 und dann schließlich Lärmschutzfenster.
In einer ersten Anhörung hat das Staatliche Bauamt Freising zugesagt, Lärmschutzfenster eventuell zu finanzieren, wenn die entsprechende Belastung nachgewiesen ist. Hier gelte Einzelfallprüfung. Die Gemeinde hat im Lärmaktionsplan betont, dass dieser Notbehelf 'nur dann zum Einsatz kommen sollte, wenn andere Maßnahmen ausgeschöpft sind'. Im Rathaus seien dafür 'zur Zeit keine finanziellen Mittel vorhanden'.
Dem Einbau lärmmindernden Fahrbahnbelags steht das Bauamt positiv gegenüber. Dies werde bei ohnehin anstehenden Straßenbauarbeiten an der Hauptstraße in Erwägung gezogen, heißt es.

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