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ORTSGESCHEHEN

Planungssicherheit im Gewerbegebiet

Für das jahrelange Ringen der Gemeinde, das Baurecht im Gewerbegebiet Ost nach den Turbulenzen um den Autobahnzubringerbau wieder stichfest zu machen, scheint das letzte Kapitel aufgeschlagen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nun Beschwerde gegen die Zulassung der neuesten Version der Bauleitpläne abgewiesen. 'Es herrscht jetzt Planungssicherheit im Gewerbegebiet', jubelte Bürgermeister Josef Riemensberger bei der Bürgerversammlung.
Um für den damaligen Zubringerbau finanzielle Beiträge der Betriebe im Gewerbegebiet eintreiben zu können, hatte Eching Baurecht quasi eingefroren. Dieses Vorgehen wurde anschließend vom Verwaltungsgericht kassiert, so dass in der Folge alle weiteren darauf aufbauenden Bauleitpläne in jahrelangen Prozessserien abgeschmettert wurden.
Neben einer akuten Rechtsunsicherheit für alle Bauvorhaben im Gewerbegebiet seither hatte dieser 'planlose' Zustand für das Rathaus vor allem die mißliche Konsequenz, dass auch die beim Zubringerbau vorgenommenen Zwangsmaßnahmen konstant im Feuer standen. Enteignungen von Flächen, über die jetzt seit Jahren Straßen führen, wurden immer noch nicht verhandelt.
Nach mehreren fehlgeschlagenen Versuchen, die Misere durch immer neue Korrekturen zu heilen, hat das Rathaus zuletzt nun völlig neue Bauleitplänversionen erlassen, die nicht mehr das Gesamtgebiet summarisch überplanen, sondern einzelne Aspekte wie etwa die Verkehrserschließung. Diese Methode war dann vom Bayerischen Verwaltungsgericht akzeptiert worden, eine Klage betroffener Grundeigner gegen diese Planänderungen abgewiesen. Weil das Gericht gegen das erstinstanzliche Urteil keine Revision zugelassen hatte, hatten die Kläger in Leipzig Beschwerde gegen diese Nichtzulassung eingereicht, was nach Darstellung der Gemeinde abgewiesen worden sei.
'Damit steht fest, dass der Bebauungsplan in dieser Fassung rechtmäßig und unanfechtbar ist', teilte die Gemeinde mit. Damit sollen nun die während des Zubringerbaus abgebrochenen Enteignungsverhandlungen fortgeführt werden. Erst jetzt kann das Landratsamt Entschädigungssummen vorschlagen. Die Gemeinde hat wegen der unklaren Rechtslage seit Jahren Geld für diese Situation gebunkert, Riemensberger nannte sieben Millionen Euro als Rücklagen.

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