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ORTSGESCHEHEN

Landrat ordnet Sperre nicht an

Die Sperre der Hauptstraße für den Lkw-Verkehr wird auch von Landrat Michael Schwaiger als vernünftige Option gesehen – aber anordnen wird sie seine Behörde nicht. Das Durchfahrtsverbot, das formal vom Landratsamt erlassen werden müßte, scheitere 'an gegenteiliger Auffassung der übergeordneten Behörden', schreibt der Landrat in seiner Stellungnahme zum Lärmaktionsplan der Gemeinde.
Bürgermeister Josef Riemensberger verweist in seinen Darstellungen der Problematik schon gebetsmühlenartig auf die fehlende Zuständigkeit der Gemeinde. Anordnen müßte eine Sperre das Landratsamt, rechtlich überprüft würde sie im Streitfall von der Bezirksregierung. Weil sich die Gemeinde aber stets um eine abgestimmte Lösung bemühte, war die Regierung stets eingebunden – und die lehnte stets ab.
Schwaiger verweist daher nun darauf, dass einer Umsetzung der Sperre 'erhebliche rechtliche Vorbehalte entgegenstehen'. Dabei würde auch er das Durchfahrverbot als 'kostengünstige Lösung mit hohem Entlastungspotential für die Anwohner' sehen. Da eine eventuelle Umgehungsstraße nicht realisierbar scheine, biete sich die Lkw-Sperre 'als massivste Lärmminderungsmaßnahme vorrangig an', schreibt Schwaiger.
Solange dies Bezirksregierung und Innenministerium aber anders sähen, müsse auf die Alternativangebote dieser Behörden ausgewichen werden. Auch ein lärmmindernder Fahrbahnbelag oder Lärmschutzfenster, zu denen Sonderzuschüsse geleistet werden sollen, wie aus München angeboten, seien 'ein wirksames Mittel, dem Anliegen der Betroffenen entgegen zu kommen', so der Landrat. Auch ein Tempolimit auf der Hauptstraße von 30 km/h würde das Landratsamt 'gerne unterstützen', wenn hierfür eine relevante Verbesserung des Lärmpegels nachgewiesen werde. Die Anordnung einer Durchfahrtsperre scheitere ebenfalls 'nicht an der fehlenden Unterstützungsbereitschaft des Landratsamtes', betont er in seinem Schreiben abschließend, sondern nur an den Bedenken in der Regierung.

(Hierzu ist ein Lesermail eingegangen.)

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