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ORTSGESCHEHEN

Geld für Wasseranschlüsse zurückholen

Etwa 10.000 Kunden des Kunden des Wasserzweckverbands Freising-Süd können nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs Geld für ihren Hausanschluss zurückerhalten. Die Umsatzsteuer muss nach diesem Urteil anders abgerechnet werden als es zuletzt praktiziert worden war, unter anderem auch in Freising-Süd, das auch für Echings Leitungswasser zuständig ist. Betroffen sind alle, die seit August 2000 entweder einen Bescheid über einen 'Herstellungsbeitrag für die Wasserversorgung' oder eine 'Kostenerstattung für einen Wasserhausanschluss' bekommen haben. Statt 16 und später 19 Prozent Mehrwertsteuer dürfen derartige Rechnungen nur den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent ausweisen. Jetzt wird die zu viel berechnete Umsatzsteuer zurückgezahlt, sofern bis zum 30. Juni 2010 entsprechende Anträge gestellt werden. Das Formular dafür gibt es  unter www.wasserzv.de oder bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes in Neufahrn. Voraussetzung ist auch, dass der Betrag 10 Euro übersteigt.

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