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ORTSGESCHEHEN

Stichtage für Schulpflicht geändert

Stichtage für Schulpflicht geändert

Die Bayerische Staatsregierung sieht nach Auskunft des Echinger Schulkindergartens vor, den Stichtag der Einschulung zu ändern, so dass alle Kinder, die bis 30. September sechs Jahre alt werden, schulpflichtig sind. Zur Umsetzung ist eine Änderung von Art. 37 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) erforderlich. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren wird eingeleitet. Ab 1. August 2010 soll die Neuregelung in Kraft treten; sie beträfe somit die Einschulung zum Schuljahr 2010/11, das heißt, zum Schuljahr 2010/11 sollen Kinder schulpflichtig werden, die bis zum 30.09.2004 geboren wurden.
Die Möglichkeiten, Kinder auf Antrag der Eltern früher einzuschulen oder um ein Jahr zurückzustellen, werden weiterhin bestehen. Vorrangig in den Schulkindergarten aufgenommen werden Kinder, die bis zum 30.09.2004 geboren wurden und einen 'Zurückstellungsbescheid' der jeweiligen zu besuchenden Grundschule vorweisen können. Kinder, die im Oktober, November und Dezember 2004 geboren wurden, und nach der alten Regelung noch schulpflichtig wären, können ebenfalls im Schulkindergarten angemeldet werden. Sie benötigen keinen Zurückstellungsbescheid und werden als 'Nachrücker' auf einer Warteliste geführt.
Der Schulkindergarten in der Kindertagesstätte 'Regenbogen' hat aktuell 18 Plätze zu vergeben. Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen. Die Schulanmeldung für beide Echinger Grundschulen findet am Donnerstag, 15. April, statt.

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