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ORTSGESCHEHEN

Karlsruhe läßt Eching abblitzen

Der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Eching-Ost ist nichtig. Das Papier war seinerzeit Grundlage für die städtebaulichen Verträge gewesen, mit denen Eching die Betriebe im Gewerbegebiet an der Finanzierung des Autobahnanschlusses an die A 92 beteiligt hatte. Das Rathaus will den kassierten Bauleitplan nun rückwirkend ändern. Die Karlsruher Ablehnung der Echinger Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts ist letztinstanzlich und nicht mehr korrigierbar.
Das Rathaus hat nun sofort reagiert und greift ein erst im Juli modifiziertes Gesetz auf, das rückwirkende Korrekturen eines Bauleitplanes erlaubt. Bislang war dies nur bei formalen Fehlern möglich gewesen. Mit der Neufassung des Gesetzes ist es auch möglich, inhaltlich fehlerhafte oder gerichtlich für ungültig erklärte Pläne - wie im Echinger Fall - nachträglich und rückwirkend zu ergänzen und in Kraft zu setzen.
Die jetzt für nichtig erklärte Bebauungsplanänderung hatte bestehendes Baurecht im Gewerbegebiet zurückgenommen, weil aufgrund der Verkehrssituation kein Wachstum möglich sei. In der Folge wurden auf Grundlage dieses geänderten Bebauungsplanes neue Bauwünsche nur dann gebilligt, wenn die Betriebe über städtebauliche Verträge an der Realisierung des Autobahnanschlusses mitzahlten. Trotz der Annullierung des Bebauungsplanes ist das Echinger Rathaus davon überzeugt, dass die städtebaulichen Veträge gültig sind und keine Rückforderungen durch die Betriebe erhoben werden können. 'Die Gemeinde hält nach wie vor die Grundlagen für die Verträge für gegeben', hieß es in einer Erklärung zur Verwaltungsgerichtsentscheidung im Februar.
(Den juristischen Ablauf des Streitfalls lesen Sie hier.)

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