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ORTSGESCHEHEN

...und alle Fragen offen

Der Bürgerentscheid in Unterschleißheim gegen die geplante Therme am Hollerner See hat die Planungen zur Zukunft des Areals wieder auf Null gestellt. 'Wir stehen jetzt ganz am Anfang eines Prozesses', sagte Bürgermeister Josef Riemensberger als derzeitiger Vorsitzender des noch bestehenden Zweckverbands zwischen Eching und Unterschleißheim zur Entwicklung des Geländes am Mittwoch bei einer aktuellen Situationsbeschreibung. Alle Bürger seien jetzt 'eingeladen, ihre Vorstellungen für eine künftige Erholungsnutzung dort einzubringen und zu diskutieren'.
Wie es mit dem Hollerner See nun weitergeht, ist offenbar auch den Bürgermeistern völlig unklar. Tritt Unterschleißheim nun gemäß dem Ergebis des Bürgerentscheids aus diesem Zweckverband aus? 'Wir akzeptieren und respektieren das Ergebnis des Bürgerentscheids', sagt Unterschleißheims Bürgermeister Rolf Zeitler. Was wird als nächstes also geschenen? 'Wir sind noch nicht in der Lage zu einer klaren Aussage', sagt Riemensberger. Für Eching sei freilich die zentrale Frage, wie die daraus entstehenden infrastrukturellen Lasten bewältigt werden können.
Der Auftrag des Bürgerentscheids, 'für die Entwicklung eines naturnahen Erholungsgebiets einzutreten', bindet nur Unterschleißheim, nicht Eching, in dessen Planungshoheit das komplette Seeufer liegt. Und Unterschleißheims Einflussmöglichkeit würde durch den Bürgerentscheid gleichzeitig limitiert, indem das Votum ebenso fordert, aus dem gemeinsamen Zweckverband auszutreten. Dann aber hat Unterschleißheim an dem See unmittelbar von seiner Siedlungsgrenze überhaupt kein Mitspracherecht mehr.
Dabei ist noch völlig offen, ob Unterschleißheim den Zweckverband überhaupt verlassen kann. In der Satzung ist keine Ausstiegsklausel festgelegt. Demnach gelten nun die allgemeinen kommunalen Rechtsvorschriften und die sind so gefasst, dass sie viele Lesarten abdecken. 'Der Austritt von Verbandsmitgliedern bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln in der Verbandsversammlung', heißt es im Absatz 1 des einschlägigen Paragrafen, und das würde heißen, dass bei drei Räten aus Unterschleißheim und drei aus Eching es ins Echinger Benehmen gestellt wäre, ob sie den Partner überhaupt ziehen lassen. Allerdings öffnet Absatz 3 gleich die Hintertüre, indem es dort heißt: 'Ohne Rücksicht auf Absatz 1 kann jedes Verbandsmitglied seine Mitgliedschaft aus wichtigem Grund kündigen.' Der Zweckverband werde nun 'in aller Ruhe genau prüfen, was sich für eine Situation ergibt', erläutert Riemensberger.

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