. .

ORTSGESCHEHEN

Die Änderung der Änderung wird geändert...

Nachdem die 11. bis 14. Änderung des Planes, mit denen die vorige dritte Änderung auf verschiedene Verfahren gesplittet wurde, nun rechtssicher sind, sollen sie mit der 16. Änderung wieder zu einem Plan zusammengeführt werden, was aber neue Probleme aufwirft, da mit der 16. Änderung auch das Wort 'wesentlich' gestrichen werden soll, weswegen nun eine 17. Änderung…
Die Verfahren um die Bauleitpläne für das Gewerbegebiet Ost bleiben weiterhin etwas unübersichtlich. Zuletzt hatte das Rathaus den umfassenden Leitplan für das Areal in inhaltliche Schwerpunkte aufgeteilt, um so bei Anfechtungen nur über Einzelaspekte ringen zu müssen. Diese vier Einzeländerungen schafften es auch tatsächlich zur Rechtssicherheit. Nun sollten sie wieder in einen Einheitsplan zusammengeführt werden.
Als nächste inhaltliche Änderung steht an, die Voraussetzungen für die Ansiedlung von Einkaufsmärkten zu korrigieren. Der Einfachheit halber hatte das Rathaus die Zusammenführung und die neue Änderung in einen Verfahrensschritt, die 16. Änderung, zusammengefasst. Davon riet nun der Rechtsbeistand der Gemeinde ab. Damit würde in einem vermutlichen strittigen Fall genau die Verquickung wieder geschaffen, die man mit der Einzelaufsplitterung umgangen hatte.
So entschied der Planungsausschuss des Gemeinderates nun einstimmig, die Neufassung der Ansiedlung von Einkaufsmärkten als 16. Änderung weiter zu verfolgen, und die Zusammenführung der bisherigen Änderungen als 17. Änderung als parallelen Verfahrensschritt einzuleiten.

WetterOnline
Das Wetter für
Eching