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ORTSGESCHEHEN

Etappensieg für Gemeinde im Dauerrechtsstreit

In der nahezu unendlichen Prozessserie um Enteignungen und Städtebauliche Verträge zur Realisierung des Autobahnubringers im Gewerbegebiet Ost hat die Gemeinde nun wieder einen Etappensieg erfochten. Das Bundesverwaltungsgericht hat einer Beschwerde der Gemeinde gegen die Nichtzulassung der Revision eines Urteils am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom November stattgegeben. Damit darf die Gemeinde nun Revision einlegen und der Fall muss neu verhandelt werden.
In dem Prozess waren drei städtebauliche Verträge angefochten und die Rückzahlung der bezahlten Beiträge verlangt worden. In erster Instanz waren diese Klagen abgewiesen worden, in zweiter aber bekamen zwei der Kläger recht und eine erneute Revision war nicht zugelassen worden. Dagegen hat nun die Gemeinde erfolgreich geklagt.
Nach Auskunft aus dem Rathaus hat das Bundesverwaltungsgericht dem bayerischen Gericht ausdrücklich aufgegeben, in der Revision die rechtsgrundsätzlichen Fragen von Kausalität und Angemessenheit der in den städtebaulichen Verträgen vereinbarten Beiträge zur Mitfinanzierung der Erschließungsmaßnahme zu klären. Dies ist voll im Sinne der Gemeinde, die in allen Verfahren stets darum geworben hatte, auch diese Faktoren zu bewerten.

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