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ORTSGESCHEHEN

Kfz-Werkstätte kein Widerspruch zur Wohnbebauung

Vor Gericht hat ein Grundstücksbesitzer an der Bahnhofstraße durchgesetzt, dass alte Hallen hier für eine Kfz-Werkstatt genutzt werden dürfen. Das Landratsamt hatte den Antrag inmitten von Wohnbebauung abgelehnt. Am Dienstag aber tagte im Echinger Rathaus das Verwaltungsgericht München, das der Grundbesitzer angerufen hatte, und gab tags darauf seinem Einspruch statt. Die Urteilsbegründung ist noch nicht veröffentlicht.
Der Echinger Gemeinderat hatte seine Zustimmung dazu erteilt gehabt. Das Landratsamt hingegen sah den Bauantrag nicht mit Auflagen vertretbar, sondern versagte grundsätzlich die Zustimmung, was jetzt vom Verwaltungsgericht moniert wurde. Die exakte Anordnung des Gerichts sowie mögliche Reaktionen der Prozessparteien werden erst nach der Veröffentlichung der Begründung diskutiert werden können.

(Hierzu ist ein Lesermail eingegangen.)

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