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ORTSGESCHEHEN

Regierung prüft Lärmschutz an der Bahn

Mit einem Lärmaktionsplan der Bezirksregierung soll die Lärmbelastung entlang der Bahntrasse der S1 dokumentiert und Abhilfen aufgezeigt werden. Eine Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes hat über 50 Kommunen in Oberbayern ermittelt, deren Belastung so hoch liegen könnte, dass nach EU-Richtlinen ein Lärmaktionsplan nötig würde, darunter auch alle Orte an der Strecke der S 1. Jetzt muss die Bezirksregierung in Freising, Neufahrn, Eching, Unter- und Oberschleißheim quasi Haus für Haus die tatsächliche Betroffenheit ermitteln und daraus resultierend dann konkrete Maßnahmen vorschlagen, mit denen eventuell überschrittene Lärmrichtwerte wieder eingehalten werden können.
Ein derartiger Lärmaktionsplan verpflichtet freilich niemanden zu nichts. Das Instrument habe lediglich „rechtsnormähnlichen Charakter“, heißt es aus der Bezirksregierung, konkrete Ansprüche von Anliegern, Bahn oder Kommunen könnten daraus nicht abgeleitet werden. Unabhängig von der reinen justiziablen Norm besitze eine derartige Planung freilich „schon eine Außenwirkung“, erwartet Behördensprecherin Ines Schantz. In allen künftigen planungsrechtlichen Verfahren könne ein Lärmaktionsplan dann auch nicht mehr ignoriert werden.
Entsprechend wird die Initiative in den anliegenden Rathäusern begrüßt. Der Plan werde mindestens „die Situation so dokumentieren, dass nicht jede Seite was anderes rauslesen kann“, erwartet Bürgermeister Josef Riemensberger. Angesichts der vielfältigen Visionen mit der Trasse müßten die im Verfahren nötigen Stellungnahmen von Bahn und Verkehrsministerium „auch ein Stückerl Klarheit bringen, was auf der Strecke wirklich passieren soll“, sagt er. Dass notwendige Maßnahmen dann kurzfristig umgesetzt würden, davon gehen auch die Bürgermeister der Anliegerorte nicht aus. „Aber nur Papier beschreiben kann man auch nicht“, erwartet der Bürgermeister zumindest mittelfristige Konsequenzen.
Auch die Bürgerinitiative „Bahn im Tunnel" begrüßt die Planung, da dadurch zumindest „ganz klar festgestellt ist, dass wir zu den erheblichen lärmbelasteten Gemeinden gehören", wie der Vorsitzende Peter Benthues (Oberschleißheim) sagt. Für ihn ist klar, dass eine Tunnel- oder Trog-Planung durch einen Lärmaktionsplan „auf jeden Fall gestärkt" würde, denn Lärmschutz durch meterhohe Wände im Ort könne „nicht das Ziel sein".
Derzeit sammlt die Regierung erst planungsrelevante Daten, um überhaupt die tatsächlichen Betroffenheiten zu verifizieren. Hier würden die Rathäuser „aktivst mitarbeiten“, verspricht Riemensberger. Daran schließt sich dann ein öffentliches Verfahren an, in das sich neben den beteiligten Gremien und Behörden auch die Anlieger einbringen können. Ist ein Lärmaktionsplan einmal verabschiedet, muss er alle fünf Jahre überprüft und fortgeschrieben werden.

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