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ORTSGESCHEHEN

Baden ist am Echinger See noch erlaubt

Bisher war am Echinger See alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten war. Künftig wird das meiste verboten, wo es nicht ausdrücklich erlaubt ist.
30 Jahre nach der Freigabe des Erholungsgeländes und 18 Jahre nach Erlass der derzeit dort gültigen Satzung überarbeitet das Rathaus nun die Vorgaben für das beliebte Gelände und will dabei zahlreiche Einschränkungen fixieren. Radfahren, Fußballspielen, Grillen – das zum Beispiel ist nur noch in speziell dafür vorbehaltenen Parzellen erlaubt.
Drei Grillzonen sollen auf dem Gelände ausgewiesen werden, in denen dann künftig gebrutzelt werden darf, das „wilde Grillen“ am Seeufer ist künftig tabu. Benutzt werden dürfen auch innerhalb der Grillzonen nur Geräte, die ausreichend Abstand zum Boden ausweisen, die aktuellen Einweggrills und offene Feuerstellen sind vollkommen geächtet.
Auch „Spielen mit harten Bällen“ wird von der überarbeiteten Satzung ausgeschlossen, hierzu soll nur die nördlich des Kioskgebäudes ausgewiesene Spielfläche noch nutzbar sein. Radfahren darf man nur zum See, auf dem Rundweg um das Wasser muss das Rad dann geschoben werden.
Nach intensiver Beratung hat der Hauptausschuss des Gemeinderates die neue Satzung einstimmig empfohlen. Simon Schindlmayr hat sich zudem die Mühe gemacht, den Satzungstext in verständliches Deutsch zu übersetzen und empfahl daher dringend, die Hinweistafeln oder Infomaterialien, mit denen die Bestimmungen auch den Besuchern nahegebracht werden sollen, „ansprechender zu formulieren“.
 
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