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ORTSGESCHEHEN

Lesermail zum Artikel: 'Buben beim Zielwerfen auf Kollektoren gestört'

Da kann der zwölfjährige "Kieselwerfer" froh sein, dass er nach deutschem Strafrecht noch nicht zur Verantwortung gezogen werden kann (strafmündig ist man erst ab 14, siehe § 19 StGB).
Falls seine Spezln diese Grenze bereits erreicht haben, schlage ich vor, dass sie entweder im Altenheim oder bei einer Firma, die Solarzellen montiert, Sozialstunden ableisten. Bleibt nur zu hoffen, dass die Eltern der drei "Helden" den entstandenen Schaden begleichen und mit den Jungs mal ein ernstes Wort reden.
Dem Rentner, der nicht weggeschaut hat, gebührt mein Respekt!
Guido Langenstück
 
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