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ORTSGESCHEHEN

Lesermail zum Artikel: 'Neues Baugebiet auf fünf Hektar'

„Im Westen nichts Neues …….“
könnte man sicherlich zu dem zukünftigen Bebauungsplan Nr. 71 und dem zwischenzeitlich vorliegenden Verkehrsgutachten des Büros Kurzak sagen. „Keine neue Erschließungsstraße erforderlich“, oder „eine Westerschließung dieses geplanten Baugebietes ist nicht zu finanzieren“, dürfen wir der Tagespresse entnehmen.
Da gerade im Westen von Eching in den letzten 10 Jahren sehr viel an neuer Bebauung und neuem Ziel- und Quellverkehr hinzugekommen ist, müssen wir darauf hinweisen, dass die Anschlussstraßen (Hollerner Straße und Klosterweg) seit 30 Jahren keine Verbesserung erfahren haben.
Kann sich der Bürger auf Aussagen, die in einem Gemeindeentwicklungsprogramm getroffen wurden, noch verlassen? Im Gemeindeentwicklungsprogramm Eching von 2003 steht unter Punkt 9.2.4, Erschließung im Westen: „Eine kurz- bis mittelfristige Erschließung der neuen Baugebiete im Westen, also mit Anschluss an die St. 2053 (Hauptstraße) ist unerlässlich."
Auf folgende Erläuterung wird in diesem Zusammenhang hingewiesen: „Die Diskussion über die Funktion dieser Straße, ob als reine Erschließungsstraße mit Anschluss an das innerörtliche Straßennetz, oder als Ansatzpunkt für eine Westumfahrung, die über die Bahn und am nördlichen Ortsrand weitergeführt würde, ist noch nicht abgeschlossen.“ Hier muss eine Gesamtplanung vorangestellt werden, die auch über die Definition der Straße entscheidet. Das Ergebnis wird den Charakter der Straße und damit die Qualität der anliegenden Bauflächen sowie weitere Entwicklungsmöglichkeiten beeinflussen. Auch über den genauen Verlauf der Straße muss nun entschieden werden.
Diese Entscheidung steht bereits seit Aufstellung des Gemeindeentwicklungsplanes vor 8 Jahren aus. Nun muss sie dringend gefällt werden.
Die Straße sollte auch bereits vor Beginn des Baugebietes soweit fertig sein, dass Baufahrzeuge und Kranwägen sie benützen können. Eine Abwicklung von 50 – 100 Lkw’s oder Betonfahrzeugen pro Tag durch eine verkehrsberuhigte Zone und Spielstraße, mit Kreuzung wie an der Trezzano-/Maisteigstr., zu leiten, ist von vornherein nicht tragbar, auch wenn ein Verkehrsgutachter dies befürwortet; ganz zu schweigen von späteren Verkehrsstaus, wenn das ganze Baugebiet bewohnt ist. Hierfür muss unbedingt eine Erschließungsstraße vom neuen Baugebiet zur St. 2053 geplant und auch vorher ausgeführt werden.
Wir hoffen, bald in der Tagespresse lesen zu können: "Im Westen was Neues“.
Das wünschen sich nicht nur die Anlieger
Rosmarie und Gerhard Kremer
 
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