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ORTSGESCHEHEN

Frühe Förderung wird finanziert

Das Ganztagesangebot an der Grundschule wird vom Rathaus weiterhin deutlich über den Pflichtanteil hinaus gefördert. Nachdem der Gemeinderat zum Start einer Ganztagesklasse in der Ersten Klasse Grundschule in diesem Schuljahr einen freiwilligen Zuschuss von 6000 Euro spendiert hatte, wurde die gleiche Summe nun auch für die Zweite Klasse ausgelobt, die im kommenden Jahr erstmals Ganztagesbetrieb anbieten wird.
5000 Euro pro Jahrgang muss die Gemeinde ohnehin als Pflichtanteil zuschießen. Bei demnächst allen neun Jahrgangsstufen im Ganztagesbetrieb macht dies jährlich 45.000 Euro Unterstützung aus. Gerade aber in der Ersten Klasse hatte der Gemeinderat zum Start im Vorjahr deutlichen Personalbedarf über diese staatliche Zumessung hinaus gesehen und dafür 6000 Euro zusätzlich der Schule zur Verfügung gestellt.
Für die Zweite Klasse hatten Schulleitung und Elternbeirat nun identischen Bedarf wie für die Erste angemeldet. Der staatliche Zuteilungsschlüssel rechne der Zweiten Klasse gerade eine Lehrerstunde mehr zu als der Ersten, argumentierten Rektorin Christina Grasse und Elternbeiratsvorsitzender Bernhard Labermeier in ihrem gemeinsamen Antrag. Mit den staatlichen Mitteln, zu denen die Gemeinde ihre 5000 Euro beisteuern muss, werde aber nur der Pflichtunterricht abgedeckt, nicht der im Ganztagesbetrieb nötige Förderunterricht, der das pädagogische Angebot erst ausmache.
Während Bürgermeister Josef Riemensberger empfohlen hatte, die 6000 Euro freiwillige Leistung weiterhin als „Starthilfe“ auf die Erste Klasse zu beschränken, unterstützte der Hauptausschuss des Gemeinderats einhellig den Antrag der Schule. Angeführt von den beiden Lehrkräften Sybille Schmidtchen und Hans Hanrieder wurde der zusätzliche Förderbedarf als unumgänglich notwendig angesehen. Riemensbergers Argument, dass Eching dann als einzige Gemeinde weit und breit derartigen Aufwand treiben würde, verfing nicht. In diesem Punkt dürfe man ruhig Vorreiter sein, fand Schmidtchen, und Hanrieder definierte die Ausgabe von nunmehr zweimal 6000 Euro, die dann einstimmig beschlossen wurde, als „absolut freiwillige Leistung zum Wohle unserer Kinder“.

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