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ORTSGESCHEHEN

Lärmaktionsplan entlang der Bahn nötig

Lärmaktionsplan entlang der Bahn nötig

Ein Lärmaktionsplan soll die Belastung Echings durch den Eisenbahnlärm dokumentieren und Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen. Das dazu nötige Verfahren hat die Bezirksregierung in dieser Woche gestartet. Die detaillierte Überprüfung der Lärmbelastung habe ergeben, dass rund 100 Echinger über den vom Bayerischen Umweltministerium vorgegebenen Schwellenwerten lägen, damit sei ein Lärmaktionsplan gerechtfertigt.
Das Papier bietet bislang lediglich eine penible Auflistung aller denkbarer Maßnahmen zur Lärmminderung von der baulichen Veränderung der Drehgestelle an Güterzügen bis zur Untertunnelung der gesamten Trasse im Ortsgebiet. Eine Bewertung dieser Maßnahmen oder gar eine Empfehlung soll dann erst Ergebnis des Verfahrens sein, in dem sich nun jeder Echinger äußern kann.
Die Bahn hat dazu angegeben, keinerlei spezielle Pläne für Eching zu haben. Verwiesen wird von Bahnseite nur auf ein seit 1999 laufendes Lärmschutzprogramm des Bundes. Das ist allerdings mit so geringen Mitteln dotiert, dass immer noch eine 2005 aufgelegte Prioritätenliste abgearbeitet wird. Unter den Projekten, die darin bis 2016 nur mal geplant werden sollen, sei Eching nicht enthalten.
Selbst eine eventuelle Empfehlung bei der Verabschiedung des Lärmaktionsplans hat jedoch keinerlei Wirkung auf eine Umsetzung. Lediglich bei künftigen Maßnahmen sollen Lärmaktionspläne dann zur Kenntnis genommen werden, Ansprüche auf konkrete Umsetzungen aber eröffnet das Papier nicht.
Die Bezirksregierung hat die Lärmemissionen der Bahnstrecke so berechnet und detailliert Haus für Haus übertragen, dass für jede Wohnung der theoretische Lärmwert ermittelt wurde. Das Umweltministerium empfiehlt Lärmaktionspläne, sobald mindestens 50 Einwohner von einem gemittelten Dauerschallpegel über 70 dB(A) bei Tag oder über 60 dB(A) bei Nacht betroffen seien. In Eching wurde dieses Resultat für 80 Bewohner bei Tag und 120 bei Nacht ermittelt.
Die Grafik der Regierung zeigt den rechnerischen Lärmpegel bei über 55 dB(A) im helroten Bereich und dann jeweils um 5 dB(A) je Farbton lauter.
Bis zum 22. Juli können nun Anregungen und Stellungnahmen zu dem Plan eingereicht werden. Ziel sei es, „unter Mitwirkung der Bürger Strategien zur Lärmminderung aufzuzeigen“, heißt es aus der Bezirksregierung. Vorschläge würden daher „bei der Erstellung des endgültigen Plans angemessen berücksichtigt“. Der Plan ist einsehbar auf www.regierung.oberbayern.bayern.de.
 
(hierzu ist ein Lesermail eingegangen)

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