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ORTSGESCHEHEN

Macht einfach!

Der Lärmaktionsplan der Bezirksregierung entlang der Banlinie ist für das Rathaus etwas zu abstrakt. In seinem Votum zu dem Papier fordert der Gemeinderat, Bezirksregierung und Eisenbahnbundesamt sollten sich erstmal über die Berechnungsgrundlagen der Lärmbetroffenheit einigen. Hier gehen beide Behörden aufgrund unterschiedlicher Rechenansätze von verschiedenen Betroffenheiten aus. Und dann sollten „alle baulichen und betrieblichen Möglichkeiten der Lärmreduzierung ausgeschöpft werden, um die Lärmbelastung der Bevölkerung zu verringern“, heißt es in der einstimmig gefassten Stellungnahme.

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