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ORTSGESCHEHEN

Strafabgabe für Verzögerung der Rekultivierung

Die Rekultivierung der diversen Sand- und Kiesgruben im Gemeindegebiet bleibt eine unendliche Geschichte. Die Unlust der Unternehmen, sich an vertraglich festgesetzte Fristen zu halten, stinkt dabei dem Rathaus immer mehr. Einem Betreiber am Seeberg bei Günzenhausen war die Fristverlängerung zuletzt gar abgelehnt worden.
Das Landratsamt hat die Gemeinde nun aber zurückgepfiffen. Die Ablehnung sei nicht rechtens, urteilte die Kreisbehörde. Nun hat das Rathaus nachträglich sein Placet nachgeschoben, will jetzt aber wenigstens die ebenfalls vertraglich fixierte Sicherheitsleistung einbehalten, die für Verletzung der Rekultivierungsfristen angesetzt worden war.
Die Grube am Seeberg sollte Ende 2012 fertig rekultiviert sein. Nach einem Besitzerwechsel wurde aber beantragt, bis 2018 weiterzumachen. Nach der Empörung im Rathaus korigierte sich der neue Betreiber auf 2016 als Ende der Ausbeutung und 2017 als Ende der Rekultivierung. Dem hat der Planungsausschuss des Gemeinderates auf den Wink des Landratsamtes hin nun mit 8 zu 3 Stimmen zugestimmt. Von der Sicherheitsleistung von 15.000 Euro sollen ab 2012 bis zur tatsächlichen Rekultivierung jährlich zehn Prozent einbehalten werden.

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