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ORTSGESCHEHEN

Wer pflegt den Spielplatz?

Kontroversen gibt es den Unterhalt des Kinderspielplatzes an der Theresienstraße. Die Konstruktion bei der Baulandausweisung in den 80er Jahren sah vor, dass sich Anlieger gemeinschaftlich um die Pflege kümmern sollten. Das System wurde nach über 20 Jahren nun aber von einer Anliegergruppe aufgekündigt.
Die Nachbarn können dessen Beteiligung nicht einfordern, da ihre Spielplatz-Kasse keinerlei rechtliches Fundament besitzt. Andererseits weigern sie sich nun aber, die Gemeinschaftsanlage weiter zu finanzieren, wenn sich nicht mehr alls Betroffenen beteiligen. Entsprechend haben sie den Antrag formuliert, das Rathaus solle die Platzpflege übernehmen.
Die Gemeinde will aber so ohne weiteres nicht in die Bresche springen. Jetzt soll das Landratsamt die alten Verträge durchsetzen. Denn die sind nach Ansicht der Gemeindeverwaltung ziemlich klar: die drei seinerzeitigen Bauherrn der Wohnblöcke und Reihenhäuser hätten sich demnach zum gemeinschaftlichen Unterhalt verpflichtet. Seither sei der Platz vom Hausmeister einer der Anlagen gepflegt worden, wofür alle Anlieger ihren Obolus entrichteten.
Einstimmig hat der Gemeinderat entschieden, das Landratsamt einzuschalten, das für die Einhaltung öffentlicher-rechtlicher Bauvorschriften zuständig sei, worunter das Rathaus die damalige Regelung einreiht.

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