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ORTSGESCHEHEN

Lesermail zum Artikel: 'Lärmschutz bei neuer Raststätte nötig'

Es ist natürlich problematisch, wenn, wie Herr Migge schreibt, die Autobahndirektion die Lärmmessungen selbst durchführt. Da die Lärmschutzmaßnahmen von derselben Direktion bezahlt werden müssen, besteht hier ein Interessenkonflikt: Aufwändigere Lärmschutzmaßnahmen kosten selbstverständlich auch mehr Geld.
Daher wird die Autobahndirektion kaum bestrebt sein, den Lärm, der von dem neuen Rastplatz ausgeht, mit erhöhtem, möglicherweise für Günzenhausen/Eching jedoch erforderlichem Aufwand zu bekämpfen.
Die Forderung der Gemeinde im laufenden Genehmigungsverfahren kann m.E. nur lauten: Das Lärmgutachten und ggf. erforderliche Lärmmessungen müssen unabhängig von der Autobahndirektion erfolgen. Diese darf in diesem Zusammenhang gegenüber dem Lärmgutachter auch keine Weisungsbefugnis haben.
Die Gretchenfrage wird jetzt natürlich sein, wer das notwendige Lärmgutachten bezahlt. Ich fürchte: Die Gemeinde Eching.
Guido Langenstück
 
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