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ORTSGESCHEHEN

Lesermail zum Artikel: ''Schwierige Finanzsituation nicht nur vorübergehend''

Sehr geehrter Herr Becker,
ich weiß nicht, an wen Sie da konkret gedacht haben, als Sie der geneigten Leserschaft der "echinger-zeitung" heute erklärt haben, was ein "Gscheidhaferl" ist.
Unterstellen wir einmal, dass Sie mich damit gemeint haben (was ich mir kaum vorstellen kann):
1.) Ich bin zwar kein gebürtiger Bayer, sondern komme aus Nordrhein-Westfalen, weiß aber (seit über zwei Jahrzehnten), was mit dem Begriff gemeint ist. Zumindest mir hätten Sie die Bedeutung von "Gscheidhaferl" nicht erklären brauchen.
2.) Mit Ihrer Aussage, dass man wohl erst gefragt werden soll, wenn man etwas zu sagen hat (oder es einfach nur will), offenbaren Sie, dass es hier wohl immer noch obrigkeitshörige Mitmenschen gibt, die nur das für bare Münze halten, was ihnen von offizieller Stelle gesagt wird. Sie können ja für sich gerne so handeln. Ich hingegen artikuliere offen und ehrlich, was mir aufstößt, aber auch das, was mir gefällt. Ob Sie meine Meinung interessiert, ist Ihre Sache. Sie werden ja - zum Glück - nicht gezwungen, die "echinger-zeitung" oder gar meine Beiträge zu lesen.
3.) Ich kann mir durchaus vorstellen, dass meine Leserbriefe nicht jedem gefallen. Es ist auch garnicht meine Absicht, gefällig zu schreiben. Ich teile nur Dinge mit, die möglicherweise von allgemeinem Interesse bei der Echinger Bevölkerung sind (wie bei meinem heutigen Beitrag). Ich glaube, dass viele, die regelmäßig Steuern bezahlen, wissen wollen, was mit ihrem Geld geschieht. Wenn Ihnen persönlich das egal ist, ist das Ihre Entscheidung.
Mir jedenfalls gefällt es überhaupt nicht, wenn ich einerseits erfahre, dass die Haushaltskasse der Gemeinde Eching leer ist (Eching hat momentan sogar knapp 18 Mio. Euro Schulden und muss jetzt - selbst Bürgermeister Riemensberger hat es erkannt - an allen Ecken und Enden sparen) und wenn ich dann andererseits über den Unterschleißheimer Bürgermeister (gezwungenermaßen) erfahre, wieviel Geld ein Rechtsanwalt vom Zweckverband "Hollerner See", an dem unsere Gemeinde zu 1/3 beteiligt ist, bisher bekommen hat (übrigens: Was war die Gegenleistung von Rechtsanwalt Weidenbusch)?
4.) Ich empfehle Ihnen, sehr geehrter Herr Becker, einmal den Artikel 5 unseres Grundgesetzes zu lesen. Meines Wissens gehört auch Bayern zum Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland (auch wenn Bayern sich "Freistaat" nennt, manche sich den Kini zurückwünschen oder meinen, Bayern sei per sé Hoheitsgebiet der CSU).
5.) An wen waren Ihre freundlichen Grüße eigentlich adressiert?
"Gscheidhaferl" Guido Langenstück
 
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