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ORTSGESCHEHEN

Kein Zutritt auf gefrorenen See?

Wenn auf dem gefrorenen Echinger See ein Schlittschuhläufer, Eisstockschütze oder Spaziergänger einbricht - kann dann die Gemeinde haftbar gemacht werden? Nach jüngsten Grundsatzurteilen könnte es so kommen, und das will das Rathaus unbedingt ausschließen. Gemäß einer Empfehlung der Bezirksregierung sollen am vereisten See Schilder aufgestellt werden, die das Betreten als verboten deklarieren und vor 'Lebensgefahr' warnen. 'Das ist nicht der Willen der Gemeinde', entschuldigte sich Bürgermeister Josef Riemensberger fast, es gehe nur um Haftungsfragen.
Einigen im Gemeinderat war 'Betreten verboten' aber doch zu starker Tobak. Eine Hinweis, dass die Haftung ausgeschlossen werde, tue es doch auch, argumentierten Barbara Schefold, Sybillie Schmidtchen und Elfriede Sonnenbichler. Schließlich bestehe zwischen Haftungsausschluss und Zutrittsverbot ein deutlicher gradueller Unterschied. Riemensberger sah diese Diskrepanz faktisch nicht so gegeben: 'Es wird kein Scheriff dort stehen, der sie vom See vertreibt', versicherte er.
Einig war sich das Gremium in der Notwendigkeit, die Haftung abzugeben; in der Gemeindeverwaltung soll nun noch geprüft werden, welche Beschilderung dazu ausreicht.

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