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ORTSGESCHEHEN

Mit Investoren in London verhandelt

Die Anwaltskanzlei des Landtagsabgeordneten Ernst Weidenbusch, Parteifreund der Bürgermeister Josef Riemensberger und Rolf Zeitler (alle CSU), wurde vom Zweckverband "Hollerner See", dem die beiden Bürgermeister vorstehen, das Mandat für die Begleitung der Ansiedlung einer Therme erteilt. Aus dem auf über 600.000 Euro dotierten Auftrag wurden rund 120.000 Euro aus den Gemeindekassen von Unterschleißheim und Eching ausbezahlt.
Auf abgeordnetenwatch.de hat Weidenbusch am Montag Nachfragen dazu von Guido Langenstück so beantwortet:

"Sehr geehrter Herr Langenstück,
vielen Dank für Ihre Email, die ich zum Anlass nehme, als Rechtsanwalt auf Basis der vom Zweckverband Hollerner See erteilten Entbindung von der Schweigepflicht Ihre Fragen zu beantworten.
Die Kanzlei wurde vom Zweckverband Hollerner See im Hinblick auf die anwaltliche Begleitung der Entwicklung des Gebietes Hollerner See durch den Bau einer Therme, eines Hotels und weiterer Einrichtungen mandatiert. Dieses Mandat umfasste in den sieben Jahren zwischen 2004 und 2010 u.a. die Prüfung bereits erfolgter Grundstückskäufe, die Begleitung neuer Grundstückskäufe bzw. -täusche, die Verhandlungen mit dem Investor und dessen deutschen Beratern und Planern, die Vorbereitung, die Verhandlung und den Abschluss mehrerer Vereinbarungen mit dem Investor, die Verhandlung und Vorbereitung eines letter of intend mit dem Investor, die Durchführung diverser Termine in London mit dem Investor bei dessen englischen Beratern, Planern und Finanzierungspartnern, die Begutachtung von Vergleichsprojekten, die Vorbereitung und Durchführung der Besprechungen zwischen Vertretern des Zweckverbandes und dem Investor, die Begleitung des Planungsworkshops und die Darstellung des jeweiligen Verhandlungs- und Vereinbarungsstandes in Sitzungen des Zweckverbandes und in einer gemeinsamen Sitzung des Stadtrates Unterschleißheim und des Gemeinderates Eching.
Auf Grundlage der vom Investor genannten, geplanten Investitionskosten in Höhe von 130 Mio. Euro errechnet sich auf der Grundlage des gesetzlich geregelten Vergütungsrechtes für Rechtsanwälte für die Begleitung des Mandates bis zur Inbetriebnahme der geplanten Anlage ein Gesamthonorar in Höhe von 605.668,11 Euro brutto. Die in der Zeit vom 26.02.2004 bis zum 22.08.2008 von der Kanzlei erbrachten Teile dieser Leistungen (20 %) wurden mit Rechnung vom 02.10.2008 über Euro 121.228,86 brutto abgerechnet; diese Rechnung wurde vom Zweckverband im Januar 2009 bezahlt.
Seit dem Beginn des Bürgerentscheides über das Projekt wurden vom Zweckverband keine weiteren anwaltlichen Leistungen abgerufen. Soweit das Projekt vom Zweckverband nicht weitergeführt wird, fällt ein Honorar für nicht beauftragte, nicht abgefragte und nicht erbrachte Leistungen nicht an."
 
(hierzu ist ein Lesermail eingegangen)

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