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ORTSGESCHEHEN

Lesermail zum Artikel: 'Sozialstaffelung für Kindergartengebühren abgeschafft'

Die Soziale Staffelung der Kindergartengebühren wurde in Eching in Zeiten der SPD-Bürgermeister eingeführt und gehalten. Damals wie heute gab und gibt es in Eching Familien in schwieriger Lage.
In der letzen HA-Sitzung benutzten sowohl die Gemeinderäte als auch der Bürgermeister den Begriff „Härtefälle“. Weder der BM noch einer der Gemeinderäte wollten und konnten einen „Härtefall“ definieren. Wer möchte als ein Fall bezeichnet werden?
Es geht um 30.000 €, die die Gemeinde einsparen wird und der Lankreis übernehmen soll. Wenn die von dieser gemeindlichen Regelung betroffenen Familien keine Hilfe vom Landratsamt bekommen, dann dürfen sie sich wieder an die Gemeinde wenden. Ob ihnen aber dann geholfen werden kann, welche Bedingungen sie erfüllen müssen, das wurde in dieser Sitzung nicht gesagt.
Die beschlossene „Vollzugsrichtlinie“ bedeutet zunächst die Abschaffung der sozialen Staffelung und nach Aussage der SPD-Fraktion und auch des Bürgermeisters Riemensberger eine masive Erhöhung der Kindergartengebühren von 55 € auf 85 €. Herr Siegfried Gruber (CSU) bezeichnet es als „sympatisch, dass wir Kosten weitergeben“. „Schlüssig und sozial“ sieht es Herr Otmar Dallinger (FW).
Es könnte sein, dass einige der betroffenen Familien, die heute in einer schwierigen Situation leben, kaum die Kraft aufbringen und beim Landratsamt um Hilfe bitten. Die Folge sind massive Benachteiligungen. Die Entwicklung der sprachlichen und sozialen Fähigkeiten dieser Kinder wird gebremst. Genau das sollte keine christiliche Partei zulassen.
Mut zeigte Frau Rehm (CSU), die mit einem Großteil der SPD für die Beibehaltung der sozialen Staffelung gestimmt hat. Da, wo eine Hilfe vor Ort sinnvoll ist, geht man den Weg über Freising. Betroffene Familien können im Jugendamt Freising (Tel. 08161-6000) einen Antrag stellen, oder auf der Webseite gleich die Kriterien einsehen. Die Grundlage für die Übernahme der Kindergarten- und Hortgebühren ist § 90 SGB 8.
Klar ist aber auch, dass nicht jede Familie - wie bisher - in den Genuß der Ermäßigung oder Übernahme kommt. Duch diese „Vollzugsrichtlinie“ wird die Kinder- und Familienfreundlichkeit der ehemaligen Mustergemeinde weiter abgebaut. Das einzige Ziel dieser Abstimmung war, die Kosten in der Gemeinde einzusparen.
Dr. Irena Hirschmann
 
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