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ORTSGESCHEHEN

Anzeige wegen zu frühem Böllern

Schon am Mittwoch am späten Abend zündete ein 18jähriger aus dem Gemeindebereich Neufahrn auf dem Parkplatz einer Gaststätte an der Heidestraße einen Feuerwerkskörper und warf ihn gegen eine Scheibe. Ein Zeuge notierte sich das Kennzeichen des Fahrzeugs und zeigte den 18jährigen an. Die in seiner Wohnung von der Polizei gefundenen Böller wurden sichergestellt. Den Neufahrner erwartet nun eine Anzeige wegen eines Verstosses gegen das Sprengstoffgesetz, weil das Abschießen von Feuerwerkskörpern nur an Silvester und Neujahr erlaubt ist.

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