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ORTSGESCHEHEN

Lesermail zum Artikel: 'Bei Streit Hund getreten und schwer verletzt'

Liebe Frau Cimesa,
es soll auch schon Wesen weiblichen Geschlechts gegeben haben, die (notgedrungen) unmittelbar neben einer vielbefahrenen Verkehrsstraße ihr "kleines Geschäft" erledigt haben (habe ich schon gesehen). Es ist also kein Alleinstellungsmerkmal der Männer, "Duftnoten" in freier Natur zu hinterlassen.
Der Tritt des Hundes durch einen (angeblich erwachsenen) Mann, der zu schweren inneren Verletzungen des armen Tieres (ich kenne sowohl den Hund (eine niedliche, ziemlich kleine Hündin) als auch die Halterin (Tochter des "Gassi"-Gehers)) führte, ist durch nichts zu entschuldigen.
Ich weiß von ihr, dass die Sache jetzt strafrechtlich verfolgt wird. Hoffentlich kommt der Hundetreter, den ich ebenfalls persönlich kenne, zur Einsicht, dass seine Tat "unter aller Kanone" war und er sich für sein eklatantes Fehlverhalten bei der Halterin des Hundes so schnell wie möglich aufrichtig entschuldigt. Dass er für die entstandenen tierärztlichen Behandlungskosten sowie für alle im Zusammenhang mit seiner Handlung stehenden weiteren Kosten aufzukommen hat, ist selbstverständlich.
Guido Langenstück
 
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