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ORTSGESCHEHEN

Lesermail zum Artikel: 'Keine Aufwertung der Gaststätte'

Sehr geehrter Herr Bär,
zunächst einmal: Es ist Ihr grundgesetzlich verbrieftes Recht, wie jeder andere auch seine Meinung öffentlich kund zu tun (Art. 5, Satz 1 Grundgesetz). Ich hoffe allerdings, dass Sie sich darüber im klaren sind, dass Sie durch Nennung meines Namens in Verbindung mit Haar eine Straftat begangen haben (siehe §§ 185 und 186 StGB).
Wenn Sie schon mich und meine (häufigen) Leserbriefe ablehnen - was Sie selbstverständlich dürfen -, wäre es, was Ihre Glaubwürdigkeit betrifft, für die Leserschaft gut gewesen, wenn Sie wenigstens ein konkretes Beispiel genannt hätten, wo ich tatsächlich einen "Schmarrn" geschrieben hätte. Den Nachweis bleiben Sie leider schuldig.
Im Übrigen scheint Ihnen entgangen zu sein, dass ich Gründungs- und Vorstandsmitglied des vor zwei Jahren gegründeten Vereins "Bürger für Eching e.V" bin, der sich kommunalpolitisch engagiert.
Und noch etwas: Ob ich Familie, Hobbies oder Arbeit habe, geht Sie einen feuchten Kehricht an. Mich interessiert ja auch nicht, was Sie machen (solange Sie mir nicht in den Geldbeutel langen oder irgendeine andere Straftat begehen).
Und wieviele und zu welchen Themen ich Leserbriefe schreibe, lassen Sie getrost meine eigene Entscheidung sein. Sie werden ja nicht gezwungen, diese zu lesen geschweige denn gut zu finden.
Es wäre nett, wenn Sie mir Ihre postalische Adresse mitteilen würden. Sie stehen weder im Echinger Telefonbuch noch konnte ich Sie über das Internet eindeutig identifizieren. Ich bin ´mal gespannt, ob Sie, ausser öffentlichen Beleidigungen, den Mut haben, sich öffentlich zu stellen.
Guido Langenstück
 
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