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ORTSGESCHEHEN

Lesermail zum Artikel: 'Fahrendes Auto attackiert'

Sehr geehrter Herr Steigerwald,
auf Ihre Frage, ob der Einsatz eines Polizeihubschraubers in diesem Fall möglicherweise überzogen sein sollte, kann ich nur mit einem klaren Nein antworten.
Warum? Wie ich schon schrieb, handelt es sich beim Angriff auf ein fahrendes Auto nicht nur um mutwillige Sachbeschädigung, sondern um einen schweren Eingriff in den Straßenverkehr. Wie Herr Bachhuber berichtete - er bezieht sich in solchen Fällen stets auf die Mitteilungen der Polizei - wurde das Auto der 21-jährigen Fahrerin angegriffen und schwer beschädigt, während sie fuhr.
Bei einem derartigen Anfgriff kann es ja wohl, hoffentlich unstrittig, auch vorkommen, dass der Fahrer bzw. die Fahrerin vor Schreck das Lenkrad verreißt und ungebremst gegen den nächsten Baum donnert. Dies kann im schlimmsten Fall sogar zur Folge haben, dass der/die Fahrer/in stirbt. Daher werte ich einen Angriff auf ein fahrendes Auto als versuchtes Tötungsdelikt. Ob es sich im juristischen Sinne eher um einen Totschlags- oder Mordversuch handelt, kann am besten ein Strafrechtler - der ich nicht bin - beurteilen.
Daher halte ich den Einsatz eines Polizeihubschraubers bei einem derart schweren Strafdelikt für durchaus angemessen. Vor allem sollte man die Signalwirkung der - leider bis jetzt unaufgeklärten - Tat bedenken: Die Burschen haben doch bis jetzt daraus gelernt, dass man in Eching (und Umgebung?) nach Belieben schwere Straftaten verüben kann, ohne dass sie dafür zur Rechenschaft gezogen werden.
Möglicherweise haben diese vier Burschen auch noch ein weiteres Auto demoliert. Meine unmissverständliche Auffassung: Wenn nicht "Tod und Teufel" aktiviert werden, um Straftaten - nicht nur, aber auch in Eching - aufzuklären und mit aller Konsequenz des deutschen Strafrechts zu verfolgen, verwahrlost unsere Gesellschaft und Eching (und Umgebung) wird zum rechtsfreien Raum.
Daher erwarte ich auch von unserer Polizei (die vom Steuerzahler bezahlt wird), dass sie alle ihr zur Verfügung stehenden personellen und materiellen Mittel einsetzt, um Straftäter aufzugreifen. Eines dieser Mittel ist der Polizeihubschrauber (Stückpreis der EC 135: über 8 Mio. €; die bayerische Polizei hat insgesamt 9 davon). Natürlich braucht man z.B. bei einfachem Ladendiebstahl keinen Polizeihubschrauber anfordern, aber bei dem in der Nacht von Freitag auf Samstag stattgefundenen Angriff auf die junge, wahrscheinlich noch ziemlich unerfahrene Autofahrerin halte ich den Hubschraubereinsatz sowohl für zielführend als auch für finanziell vertretbar.
Zumindest in diesem Fall hat die Neufahrner Polizei leider nicht bewiesen, dass die von ihrem obersten Dienstherrn, Innenminister Joachim Herrmann, oft geäußerte These, Bayern sei das sicherste Bundesland in Deutschland, tatsächlich zutrifft. Ich erwarte von "meiner" Polizei mehr als nur Achselzucken und irgendwelche Statements, die mit "Jo mei..." beginnen.
Und noch etwas: Ich hätte vom Radkreuz tatsächlich Gebrauch gemacht. Und zwar nicht aus Selbstjustiz, sondern aus zwei anderen Gründen: 1.): Es ist das gute, gesetzlich verbriefte Recht eines jeden, sich bei Angriffen angemessen (!) zu verteidigen. Wenn mir jemand nach dem Leben trachtet - wie hier geschehen - halte ich eine Körperverletzung des Angreifers für angemessen und zumutbar. 2.): Wenn der bzw. die Angreifer verletzt ist/sind, kann er / können sie nicht mehr schnell flüchten. Somit kann die Polizei dann leicht(er) zugreifen (sogar ohne den Einsatz eines Hubschraubers) und die Straftäter der Staatsanwaltschaft oder dem Haftrichter übergeben.
Da die Neufahrner Polizei - zumindest in diesem Fall - weder besonders schnell noch besonders konsequent gehandelt hatte, bestärkt mich das in meinem Urteil, bei einem eventuellen, hoffentlich niemals vorkommenden Angriff auf mich oder andere leider (!) selber handeln zu müssen. Das hat nichts mit Selbstjustiz, sondern ausschließlich etwas mit Gefahrenabwehr zu tun.
Guido Langenstück
 
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