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ORTSGESCHEHEN

Lesermail zum Artikel: 'Im Schulklo gezündelt'

Für die Jungs hätte ich die passende Strafe: An einem Samstagvormittag bei der Freiwilligen Feuerwehr helfen, z.B. Schläuche aufrollen, Schuhe putzen etc.. Und den Rußschaden in der Jungentoilette in der Danziger Straße selber beseitigen bzw. vom Taschengeld bezahlen.
Wenn sie noch nicht 12 Jahre alt sind, können sie allerdings noch nicht belangt werden; denn da sind sie per Gesetz noch nicht strafmündig. Dann würde ich sie einen Aufsatz schreiben lassen, was man in der Schule tun darf und was nicht.
Guido Langenstück
 
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