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ORTSGESCHEHEN

Lesermail zum Artikel: '60 Polizisten blockten Facebook-Party'

Die einzige Begründung, eine sog. "Facebook-Party" polizeilich zu verbieten, darf die möglicherweise nicht geklärte Entsorgung von Müll sowie die mangelnde Bereitstellung sanitärer Anlagen sein. Eine derartige Veranstaltung, bei der jemand via "Facebook", also über das Internet, zu einer Privatparty einlädt, ist grundsätzlich zulässig.
Wäre dies nicht der Fall, so hätte der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) vor ca. zwei Monaten gegen geltendes Recht verstoßen: Bekanntlich lud Seehofer die gesamte Bevölkerung via Facebook zu einer Party in die Münchner Nobel- Disco "P 1" ein. Zwar war der Zulauf zu seiner Party mäßig, jedoch war ein riesiges Security- und Polizeiaufgebot vor Ort.
Seehofer lud unter seinem Namen (nicht als CSU-Vorsitzender und als Ministerpräsident), also privat zu dieser Veranstaltung ein. Ich hoffe, dass die für Eching zuständige Polizeiinspektion in Neufahrn, insbesondere deren Dienststellenleiter, Herr Vogtleitner, genau wissen, wie weit sie bei einem Verbot gehen dürfen und die in Bayern geltenden Gesetze sowohl genau kennen als auch konsequent umsetzen.
Mich verwunderts schon: Während Seehofers´ Party von Polizeikräften (es war sogar eine Hundertschaft dabei) unterstützt wurde - übrigens ohne irgendeine Berechnung an Herrn Seehofer oder die CSU, also auf Kosten der bayerischen Steuerzahler - schreitet dieselbe Polizei in Freising, Neufahrn, Eching und Pulling gegen eine andere Facebook-Party ein. Hier wird doch hoffentlich nicht mit zweierlei Maß gemessen?
Oder muss man in Bayern nur "großkopfert" und einflussreich genug sein oder gar nur das "richtige Parteibuch" haben, damit die Polizei eine solche Veranstaltung sogar noch unterstützt? Ich hoffe, dass auch hier rechtsstaatlich einheitliche Maßstäbe gelten.
Wie gesagt: Der einzige Hinderungsgrund darf eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sein. Sonst nichts!
Übrigens: Es ist schon bemerkenswert, dass die Polizei zur Verhinderung der Facebook-Party 60 Leute einsetzen konnte. Bei dem kürzlich in Eching stattgefundenen Angriff auf ein fahrendes Auto kamen zwei Polizisten, die durch Zufall die gerade angegriffene Fahrerin trafen, nicht auf die Idee, noch mehr Kollegen zur Ergreifung der Täter sofort herbeizurufen.
Oder greift "unsere" Polizei mit hohem Personalaufgebot nur bei Vorkommnissen ein, wenn der Einsatz für die Polizistinnen und Polizisten selbst ungefährlich ist?
Guido Langenstück
 
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