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ORTSGESCHEHEN

Lesermail zum Artikel: 'Wohin können Windräder oder Solaranlagen?'

Na endlich! Wie so oft, dauert es in Eching etwas länger, bis unsere Gemeindeoberen begreifen, was im Sinne der "Zeichen der Zeit" und für ein friedliches, gedeihliches Miteinander zu tun ist.
Konkret: Die rechtzeitige (!) Ausweisung von Nutzungsflächen für erneuerbare Energien durch die Gemeinde ist deshalb notwendig, weil sie durch mögliche Investoren sonst vor vollendete Tatsachen gestellt werden könnte: Der Bau von Windkraftanlagen (Windrädern) gehört gem. §35 Baugesetzbuch (BauGB) zu den sog. privilegierten Vorhaben, auf die der Bauherr einen grundsätzlichen Rechtsanspruch zur Verwirklichung hat.
Es bedarf ohne Ausweisungsflächen lediglich des Grundstückserwerbs bzw. der Überlassung durch den Grundstückseigentümer (Pacht). Werden Vorrangflächen nicht vor der Antragstellung (!) ausgewiesen, so hat der Bauherr lediglich gesetzliche Mindestabstände zu Gebäuden einzuhalten. Diese sind sehr gering (wenige 100 Meter). Je nach Ausrichtung und Sonnenstand kann es daher zum sog. "Schlagschattenwurf" kommen.
Wenn man sich ausmalt, dass so ein Schlagschatten ca. alle zwei Sekunden auf ein Wohngebäude trifft, würde dies für die Bewohner nach kurzer Zeit zu psychischen Problemen führen. Und der Streit und (berechtigte) Widerstand in Eching und/oder seinen angegliederten Ortsteilen wäre vorprogrammiert.
Insofern ist es richtig und wichtig, möglichst bald Gebiete, die für den Bau von Erzeugungsanlagen, die der Produktion von regenerativem, möglichst CO²-freiem elektrischem Strom dienen, auszuweisen. Insbesondere bei Windrädern ist dabei zu beachten, dass der Schlagschatten niemals (!) auf bewohnte Gebäude treffen kann. Aber da habe ich vollstes Vertrauen in die Bau- und Planungsabteilung der Gemeinde.
Guido Langenstück
 
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