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ORTSGESCHEHEN

'Gute Wirtschaftsförderung'

Die Verknüpfung örtlicher Gewerbefeste mit verkaufsoffenen Sonntagen auch im Gewerbegebiet Ost sieht das Rathaus als Beitrag zum Standortmarketing. "Der Einzelhandelsstandort Eching ist darauf angewiesen, dass er angemessene gemeinsame attraktive Veranstaltungen anbietet, die den Standort aufwerten", heißt es in einer Stellungnahme der Gemeinde zur Kritik an der bisher rechtswidrigen Marktverordnung und den neuen Plänen.
Die Stellungnahme im Wortlaut:
"Das StMAS hat mit Hinweis auf die neueste Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte darauf aufmerksam gemacht, dass die Rechtsverordnung der Gemeinde Eching danach nicht rechtskonform sei, da im Ergebnis ein Verstoß gegen das durch die Gemeinde auszuübende Ermessen im Rahmen der Prognoseentscheidung vorliege und aufgrund der Öffnung sämtlicher Verkaufsstellen im Gemeindegebiet die räumliche und gegenständliche Zuordnung des Marktgeschehens wohl nicht gegeben sei.
Die zitierte „neuere Rechtssprechung“ bezieht sich auf die Verordnung einer Gemeinde, in der das Marktgeschehen rund zwei Kilometer von den am Sonntag geöffneten Verkaufsstellen entfernt ist. In der Gemeinde Eching beträgt die tatsächliche Entfernung zwischen dem Marktgeschehen und dem Gebiet Eching-Ost, nach Feststellung überörtlicher Behörden, jedoch nur 850 Meter.
Das Landratsamt Freising führte in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Eching anlässlich des Marktsonntages mit verkaufsoffenem Sonntag am 17.06.2012 eine Besucherbefragung durch. Hier wurden an vier verschiedenen Befragungspunkten insgesamt 738 Personen befragt. Von den befragten 738 Personen haben insgesamt 37,8 % (279 Personen) angegeben, dass der Marktsonntag Grund des Besuches sei. 37,12 % (274 Personen) erklären, dass sowohl der Marktsonntag, als auch die Verkaufsöffnung in Eching-Ost Anlass für den Besuch seien. In Summe waren damit 74,92 % - sei es der ausschließliche oder zusätzliche Grund - anlässlich des Marktsonntages in Eching zu Besuch.
Von einer Anziehungskraft des Marktsonntages als Markt, der einen beachtlichen Besucherstrom anzieht, kann damit ausgegangen werden. Bei der Befragung der Allianz für den freien Sonntag während der Echinger Frühjahrsausstellung wurden nur 328 Personen befragt, zudem fand die Befragung lediglich im Gewerbegebiet Eching-Ost statt.
Die Gemeinde Eching sowie der Gemeinderat sind zu keiner Zeit tatenlos gewesen. Der Gemeinderat der Gemeinde Eching hat in seiner Sitzung am 31.07.2012 folgendes beschlossen: „Die Verwaltung wird beauftragt, eine Marktsatzung vorzubereiten und dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner kommenden Sitzung vorzulegen. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Freising, im Rahmen der Anhörung und Möglichkeit der Äußerung bis spätestens 02.08.2012, diesen Beschluss mitzuteilen. Der Gemeinderat ersucht die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Freising dabei gleichzeitig, die bestehende Rechtsverordnung der Gemeinde Eching zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten vom 01.05.2011 vor dem Hintergrund des Beschlusses zur Aufstellung einer kommunalen Marktsatzung bis zum Erlass derselben nicht aufzuheben.“
Die Gemeindeverwaltung arbeitet derzeit bereits an der neuen Marktsatzung und wird diese dem Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Eching in seiner nächsten Sitzung am 18.09.2012 vorlegen. Neben der bestehenden Rechtsverordnung wird eine Marktsatzung gem. Art. 28 Abs. 2 GG erlassen. Darin wird das lokale Marktgeschehen neu definiert.
Die Kommunen können aufgrund ihres Selbstverwaltungsrechts aus Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz Regelungen, die ausschließlich ihr eigenes Ortsrecht betreffen, in einer Satzung erlassen. Die Kommunen können durch Ortsrecht festlegen, dass innerhalb des Gemeindegebiets im Rahmen eines Marktes mehrere (einzelne) Marktgeschehen stattfinden und somit die jeweiligen Marktgebiete hierfür definieren. Insgesamt gibt es aber nur einen Markt, der sich jedoch in seinem Geschehen über das Gemeindegebiet verteilen kann. In der Konsequenz können dann in allen dem Marktgeschehen angrenzenden Bereichen die Verkaufsstellen des Einzelhandels geöffnet werden.
Aufgrund der Sommerpause findet keine frühere Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Eching statt, so dass eine schnellere Vorlage der neuen Marktsatzung nicht möglich ist.
Die Kooperation der Echinger Betriebe in allen Größenordnungen ist mit der regionalen Ausrichtung der Gewerbetreibenden eine gute Wirtschaftsförderung, verbunden mit einer Attraktivitätssteigerung für die Besucher unserer gemeinsamen Aktivitäten. Sie steht für die Standortqualität in einem zunehmenden Wettbewerb unter den Standorten.
Der Einzelhandelsstandort Eching ist als ein in vielen Jahrzehnten gewachsener Standort darauf angewiesen, dass er Entwicklungen und Veränderungen aufnimmt und angemessene gemeinsame attraktive Veranstaltungen anbietet, die den Standort aufwerten und für die Besucher und Gäste ein umfassendes Angebot und Informationen in einer entspannten Atmosphäre bieten.
Die gemeinsamen Aktivitäten mit Echinger Frühjahrsausstellung, Marktsonntag, Kartoffelfest und Viktualienmarkt erfahren jedes mal einen sehr großen Zuspruch und tragen entscheidend zur Belebung und zur Steigerung der gewünschten Attraktivität bei. Negative Auswirkungen sind dabei keine zu erkennen."

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