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ORTSGESCHEHEN

Entscheidung über Bürgerentscheid vertagt

Zur geforderten Einleitung eines Bürgerentscheids über die künftige Erschließungsstraße für Echings Westen hat sich der Gemeinderat erstmal vertagt. Der Vorschlag von Gemeinderat Bertram Böhm (SPD), ein Ratsbegehren einzuleiten, um ein breites Bürgervotum zu erreichen, brauche noch intensaive Prüfung, sagte Bürgermeister Josef Riemensberger, der eine Abstimmung noch nicht mal für die Sitzung im Oktober in Aussicht stellte.
Böhm konnte diesen Zeitaufwand nicht nachvollziehen, er vermutete eher Taktik dahinter. Am Flächennutzungsplan, in den formalrechtlich mit dem Bürgerentscheid eingegeriffen würde, wird im Rathaus bereits gearbeitet. Eventuell solle die Entscheidung über ein Ratsbegehren verzögert werden, bis der Flächennutzungsplan verabschiedet sei, wähnte er: „Inzwischen habe ich da kein Vertrauen mehr.“
Der Flächennutzungsplan sei nicht das entscheidende Instrument, sieht es dagegen Riemensberger, geregelt werde das Vorgehen in den Bebauungsplänen. „Ich sehe nichts, was hier wegläuft“, versicherte er Böhm. An der rechtlichen Prüfung seiner Anträge werde „zügig gearbeitet“. Gegen die Stimme Böhms billigte der Gemeinderat einhellig die Vertagung.
CSU und Freie Wähler mißfiel die Wahl eines Bürgerbegehrens als Entscheidungsinstrument schwer. Bei der Verkehrsplanung müsse man den ganzen Ort im Blick haben, sagte Otmar Dallinger (Freie Wähler). Hier sei der gesamte Gemeinderat aufgefordert, „möglichst schnell Lösungen zu finden“, mahnte er. An Böhm gewandt rügte er es als „etwas unschön, sich so ins Zeug zu schmeißen, wenn etwas vor der eigenen Haustür passiert“. Georg Bartl (CSU) monierte, dass „für andere Baugebiete noch nie solche Anforderungen gestellt wurden“.
Ein Bürgerentscheid, bei dem alle Gemeindebürger zum Votum über die Reihenfolge von Baugebiet und Erschließungsstraße aufgefordert wären, könnte über ein Bürgerbegehren oder ein Ratsbegehren angesetzt werden. Böhm hat zunächst ein Ratsbegehren eingefordert, bei dem der Gemeinderat den Entscheid ansetzen würde, ohne vorher die Bürgerinitiative zur Einleitung eines Bürgerbegehrens zu zwingen.

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