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ORTSGESCHEHEN

'Prüfstein für mehr Mitbestimmungsrechte'

Vor der Entscheidung des Gemeinderats über die Einleitung eines Bürgerentscheids zum Bau der geplantem Erschließungsstraße West hat die "Bürgerinitiative Baugebiet Eching-West" nochmal zur Ansetzung eines Bürgervotums ermuntert. Der bisherige Umgang mit der seit Jahren geplanten Straße trage wie die jüngste Vertagung der Frage zum Ratsbegehren die "Verzögerungshandschrift" des Bürgermeisters, heißt es in dem von Bertram Böhm formulierten Schreiben. Erkennbar sei dabei wieder dessen "Angst vor dem Votum des Bürgers". Die Ansetzung eines Bürgerentscheids über die Einleitung eines Ratsbegehrens sei aber eine grundlegenden demokratische Notwendigkeit: "Die Bürger wollen und müssen mehr mitsprechen."
Der Brief der Bürgerinitiative im Wortlaut:

"Der Gemeinderat in Eching hat auf Anregung des Bürgermeisters die Entscheidung über das Ratsbegehren über den Bau der Straße zur Anbindung des Baugebiets Eching-West vertagt. Die Diskussion im Gemeinderat in der letzten Gemeinderatssitzung war insoweit unbefriedigend, als der Bürgermeister behauptete, er würde schon immer und von Anfang an diese Straße vorantreiben. Letztlich ist diese Mitteilung natürlich nur begrenzt richtig.
Schon vor vielen Jahren kaufte die Gemeinde Eching einen Grund an der Staatsstraße 2053 Richtung Kreuzhof. Dies sollte der Einstieg in die Erschließung des Baugebiets von der Oberen Hauptstraße her werden. Vorangetrieben wurde hier seither nichts.
Die Aussage des Bürgermeisters auf den Hinweis hin, seit dem Jahr 2011, im Mai, nach dem Entstehen der Bürgerinitiative, hätte er bereits Gespräche geführt mit den Grundstückseigentümern, ist schlichtweg falsch. Tatsache ist, dass seit der Entstehung der Bürgerinitiative im Mai 2011 der Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung aus freien Stücken nicht einen einzigen Schritt auf die Grundstückseigentümer gemacht haben. Erst mit dem Antrag der SPD-Fraktion auf Verkauf eines Gemeindegrundstücks zur Finanzierung dieser Straße wurde die Gemeindeverwaltung tätig.
Einziger Hinweis auf eine Absicht des Bürgermeisters war der Kauf eines Grundstücksteils und die Einrichtung eines Linksabbiegerstreifens in Fahrtrichtung Eching. Dies zur Richtigstellung.
Es ist also falsch, wenn man annehmen könne, der Bau dieser Straße zur Erschließung des Baugebiets Eching-West hätte wirklich im Interesse des Bürgermeisters gelegen. Nachdem er selbst bei den Beratungen wegen einer Interessenkollision zum Kauf von Grundstücken zur Herstellung der Straße ausgeschlossen ist, könnte man durchaus andere Gründe vermuten. Das ist aber reine Spekulation. Andere Gründe, warum der Bürgermeister die Gespräche mit den Grundstückseigentümern hat schleifen lassen, sind allerdings nicht ersichtlich.
Jetzt kommen nach erheblichem Druck der Bürgerinitiative Baugebiet Eching-West die Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern zum Laufen. Die Bürger Echings tun gut daran, die Haltung des Bürgermeisters bei der nächsten Wahl auch entsprechend zu quittieren und ihn zu ersetzen.
Die auf Vorschlag des Bürgermeisters vom Gemeinderat beschlossene Vertagung des Ratsbegehrens trägt die gleiche Verzögerungshandschrift. Es gibt viele Anfragen von Bauwilligen für dieses Baugebiet. Die Vertagung von Entscheidungen hilft weder den Bauwilligen noch den Grundstückseigentümern.
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird die Bürgerinitiative die Umsetzung des Baugebiets Eching-West nur mittragen, wenn die gewünschte Straße gleichzeitig mit in die Planung einfließt. Dies ist bislang nicht geschehen. Die Vertagung des Ratsbegehren bedeutet eine weitere Verzögerung, die allein Bürgermeister Riemensberger zu tragen hat.
Von den Gemeinderäten wünscht sich die Bürgerinitiative, dass einstweilen jedenfalls die Baustraße als Vorstufe zur Erschließungsstraße gleichzeitig mit dem Baugebiet in Angriff genommen wird.
Die Umsetzung des im Gemeinderat angesetzten Bürgerentscheids ist eine grundlegende Haltung der beteiligten Entscheidungsträger zu der Frage, wie man generell mit dem Bürger und der eigenen Position in wichtigen Fragen der Gemeinde umgehen will: Steht man als Bürgermeister zu einer gesetzlichen normierten Bürgerbeteiligung oder nicht.
Bereits zum Hollerner See hatte ich vor vielen Jahren Herrn Bürgermeister Riemensberger gebeten, doch selbst ein Ratsbegehren einzuleiten, um die eigenen Bürger in Eching zu befragen. Es gab einen hohen Zuspruch der Bürger Echings für den Bau einer Therme. Herr Riemensberger hätte sich daher einen Gefallen getan, ein solches Ratsbegehren zu forcieren. Die Angst vor dem Votum des Bürgers scheint tief zu sitzen oder ist von Bürgermeister Riemensberger nicht gewollt und augenscheinlich nicht gewünscht.
Auch die Freien Wähler sehen sich weder im Hinblick auf den Hollerner See noch im Hinblick auf die Erschließungsstraße gewillt, diese Entscheidung, die elementar für die Gemeinde ist, auf die Bürger wieder selbst zurückzuübertragen. Wir dürfen aber nicht verkennen, dass die Mitspracherechte des Bürgers grundlegend sind für eine demokratische Willensbildung.
Wir sprechen zwar stets von einer representativen Demokratie, deren Ausfluss in Eching der Gemeinderat darstellt. Aber in den letzten 100 Jahren hat sich Grundlegendes verändert im Hinblick auf eine breitere Beteiligung der Bürger, gerade durch die gesetzliche Einrichtung von Bürgerentscheiden. Welche Projekte wären dafür nicht geeigneter gewesen, und sind es immer noch, als der Hollerner See oder der Bau der Erschließungsstraße zum Baugebiet Eching-West?
Eines wäre auf jeden Fall sicher: Eine zügige Entscheidung dieser Sache!
Und: Demokratie wird nicht nur durch die Parlamente gelebt! Der Bürger will nicht nur zu den Wahlzeiten als "Stimmvieh" missbraucht werden. Die Bürger sind heute wesentlich informierter und wollen und müssen mehr mitsprechen.
Auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Echinger Gemeinderats am 30. Oktober steht der Vorschlag zur Anberaumung eines Bürgerentscheides für die Frage der Erschließungsstraße. Ein Prüfstein für alle Beteiligten für mehr Mitbestimmungsrechte für die Bürger."

 

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