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ORTSGESCHEHEN

Grundstücke für Erschließungsstraße nicht zu bekommen

Der Bau einer Westerschließung zur Ausweisung des Neubaugebietes Eching-West ist nach Darstellung des Rathauses völlig illusorisch. Der nötige Grund für den Straßenbau würde Gegenleistungen erfordern, die von der Gemeinde nicht zu leisten seien. Dennoch wird die Bürgerinitiative „Baugebiet West“ ein Bürgerbegehren einleiten, mit dem die Straße gefordert werden soll.
Einen Bürgerentscheid über ein Ratsbegehren anzusetzen, hatte der Gemeinderat einstimmig verweigert. Die Rechtsauskunft der Gemeinde sah die von Gemeinderat Bertram Böhm vorgelegten Formulierungsvorschläge als eindeutig unzulässig. Böhm, der bei der Sitzung berufsbedingt fehlte, hatte gefordert, in der anstehenden Flächennutzungsplanänderung zur Widmung des Neubaugebietes Eching-West auch eine neue Erschließungsstraße von Westen auszuweisen.
Das ist nach Ansicht des Gemeinderates aber unzulässig, da ein Flächennutzungsplan einem Abwägungsgebot der Interessen und Anregungen unterliege. Über einen Bürgerentscheid, der verpflichtende Ergebnisse vorschriebe, würde dieses Abwägungsgebot ausgehebelt, was nicht zulässig sei.
Böhm hält diese Auffassung für nicht zwingend. Er kenne „mehrere Urteile“, die zu anderen Ansichten kämen. Immerhin werde man für den Start eines Bürgerbegehrens „die Formulierung nochmal überprüfen“, räumte er ein.
Ungeachtet vom politischen Willen, wie er in einem Bürgerentscheid artikuliert werden könne, sieht das Rathaus eine Erschließungsstraße von der Hauptstraße zum Neubaugebiet als „nicht realisierbar“, wie es in einer Einlassung der Gemeindeverwaltung heißt. Die Eigentümer des potentiellen Straßengrunds hätten keinerlei Bereitschaft signalisiert, Grund abzutreten.
Einzige Verhandlungsgrundlage wäre nach Gemeindedarstellung, wenn im Gegenzug für Grundabtretungen Baulandausweisungen in Aussicht gestellt würden. Dies ist aber in den mittel- und langfristigen Plänen im Rathaus nicht ansatzweise vorgesehen. Wachstum im Westen, wie es nötig wäre, um alle Straßengrundstücke einzubinden, würde alle Dimensionen der Ortsentwicklung sprengen.
Um die Sache über den Kaufpreis zu regeln, stößt die Gemeinde auch an gesetzliche Limits, die den Vorstellungen der Grundbesitzer nicht entsprechen. Eine Enteignung schließlich wäre nach Ansicht der Gemeindeanwälte völlig chancenlos, da die Notwendigkeit der Erschließungsstraße bei weitem nicht einen derartig massiven Eingriff rechtfertige. Die bisherigen Gutachten sehen im Gegenteil das bestehende Straßennetz ausreichend für die prognostierten Zuwächse durch das Neubaugebiet.
Ungeachtet der Grundstückssituation soll es nun jedoch ein Bürgerbegehren geben, um einen Bürgerentscheid zum Bau der Straße zu erreichen. Böhm kündigte für die Bürgerinitiative an, nach der Fertigstellung der geänderten Formulierung unverzüglich mit der Unterschriftensammlung zu beginnen.

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