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ORTSGESCHEHEN

Kein Getränkemarkt im Gewerbegebiet

Bei der Ansiedlung eines Elektronikmarktes im Gewerbegebiet Ost hat das Rathaus mit sich reden lassen (siehe Bericht)- ein Getränkemarkt aber soll nicht an der Freisinger Straße entstehen. Der Gemeinderat befürchtet einmütig, dass mit dem auf knapp 700 Quadratmeter Verkaufsfläche angelegten Markt der innerörtlichen Versorgung das Wasser abgegraben würde. Ein entsprechendes Gutachten attestiert der neuen Planung eine Umlenkung des Umsatzes von 13 Prozent von den bestehenden Betrieben im Ortskern. Damit habe der neue Markt 'wesentliche städtebauliche Auswirkungen', da er zu einer 'wesentlichen Beeinträchtigung der Versorgungsfunktion des Ortskerns führen' würde.
Gegen diese Sichtweise opponierte einzig Georg Bartl. 'Wir können das Baurecht doch nicht dazu verwenden, Wettbewerb zu verhindern', sagte er. Es seien 'gerade diese kleinen Dinge ein Beitrag, dass der Wirtschaftsraum Deutschland so unbeliebt ist', urteilte er. Für ihn sei der Getränkemarkt uneingeschränkt genehmigungsfähig. Simon Wankner hielt dagegen, der Gemeinderat müsse 'erhebliches Interesse an einer vernünftigen Grundversorgung im Ort haben'. Die Verhinderung von außerörtlichen Einkaufszentren sei daher 'absolut legitim, um die Lebensqualität im Ort aufrecht zu erhalten'.
Bürgermeister Josef Riemensberger widersprach Bartl ebenfalls. 'Wettbewerb ist nicht unsere Aufgabe', sagte er, 'und wir greifen hier auch nicht ein.' Es sei aber Pflicht der Gemeinde, 'Standorte zu definieren'. Auch Andreas Spenger wies Bartls argument des wettbewerbseingriffs zurück. 'Wir schützen ja nicht einen einzelnen Anbieter', argumentierte er, 'sondern den Standort.'
Mit 20 zu einer Stimme wurde der Antrag auf einen Getränkemarkt abgelehnt.

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