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ORTSGESCHEHEN

Lesermail zum Artikel: 'Bürgerbegehren Erschließungsstraße wird nicht zugelassen'

Sehr schade, dass sich 18 von insgesamt 23 Gemeinderäten vom dozierenden Rechtsanwalt Dr. Siebeck haben ins Bockshorn jagen lassen.
Konkret: Siebeck hatte mehrfach betont, dass der Bürgerentscheid mit der klaren Koppelung der Zulässigkeit des Neubaugebiets Eching-West an die Errichtung einer Erschließungsstraße seiner Auffassung nach rechtlich nicht zulässig sei. Allerdings bleiben - neben fünf Gemeinderäten, die der Beschlussvorlage der Verwaltung nicht zugestimmt haben - zumindest mir erhebliche Zweifel an seiner Begründung.
Man darf keinem Gemeinderat, der den Bürgerentscheid jetzt abgelehnt hat, unterstellen, dass er bzw. sich nicht abwägende Gedanken machte, bevor er bzw. sie so votierte. Zumindest auf mich machte die Mehrheit, die mit "Ja" (also für den Verwaltungsvorschlag, kein Bürgerbegehren durchzuführen) gestimmt hatte, den subjektiven Eindruck, dass sie irgendwie Angst vor den möglichen Konsequenzen eines "Nein"-Votums gehabt haben.
Frage: Wer sagt denn, dass die Rechtsauffassung von Siebeck absolut richtig und unumstößlich ist?
Merke: "Wess´ Brot du isst, dess´ Lied du singst" (Siebecks Auftraggeber ist die Gemeindeverwaltung Eching). Immerhin hat die Kommunalaufsicht in Freising ein Bürgerbegehren als grundsätzlich zulässig bewertet.
Hans Hanrieder (2. Bürgermeister von Eching), der die Sitzung leitete, berichtete, dass seine Kaufverhandlungen bei den Grundstückseigentümern auf wenig Gegenliebe gestoßen sind. Nach seiner Schilderung wären diese nur unter der Bedingung bereit gewesen, ihre Grundstücke an die Gemeinde zu verkaufen, wenn sie dafür Baulandpreise bekommen würden. Und weil dies nicht möglich und die Gemeinde zur Sparsamkeit verpflichtet sei, so Hanrieder, scheitere der Kauf für die Erschließungsstraße an diesem Widerstand.
Schön, dass uns der 2. Bürgermeister den wahren Grund für das Nicht-Zustandekommen der Erschließungsstraße jetzt mitgeteilt hat. Zur Erinnerung: Eines der betroffenen Grundstücke gehört einem Sohn des 1. Bürgermeisters. Spätestens jetzt weiß zumindest ich, wer bei den Riemensbergers wirklich das Sagen hat (nochmals zur Erinnerung: Im Gemeindeentwicklungsprogramm von 2003 steht ganz klar die Notwendigkeit einer Erschließungsstraße (von der St 2053) für das Neubaugebiet Eching-West (Autor: Josef Riemensberger sen.)).
Bleibt nur zu hoffen, dass die Bürgerinitiative soviel "Biss" und auch die finanziellen Mittel hat, jetzt den Rechtsweg zu beschreiten, um durch das Verwaltungsgericht klären zu lassen, ob der Ablehnungsgrund für den Bürgerentscheid juristisch sattelfest ist. Ich zumindest habe da erhebliche Zweifel.
Und noch etwas: Seit gestern Abend sind die Gemeinderäte Edmund Conen und Dieter Migge in meiner Achtung deutlich gestiegen. Deren Plädoyes für den Bürgerentscheid waren logisch und zeugten von demokratischem Respekt gegenüber den Bürgern, die beim Bürgerbegehren für die Erschließungsstraße unterschrieben haben. Und die drei anderen, die ebenfalls mit "Nein" gestimmt haben, haben ebenfalls meinen Respekt.
Und: Respekt gebührt auch denjenigen im Gemeinderat, die zwar mit "Ja" gestimmt haben, die sich aber ihre Entscheidung sichtlich nicht leicht gemacht haben (auch wenn ich persönlich diese Entscheidung für sachlich nicht gerechtfertigt halte).
Übrigens: Wer sagt denn, dass, wäre es zum Bürgerentscheid gekommen, die Mehrheit der Echinger Bürger überhaupt für die Erschließungsstraße votiert hätte? Soviel Mut und Respekt vor dem Bürgerwillen sollte man erwarten dürfen. Dass eine so gelebte Basis-Demokratie funktioniert, machen uns die Schweizer Nachbarn vor: Da gibts ständig irgendwelche Bürgerentscheide (sogar auf Bundesebene).
Guido Langenstück
 
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