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ORTSGESCHEHEN

Lesermail zum Artikel: 'Bürgerbegehren Erschließungsstraße wird nicht zugelassen'

Chance verpasst - Punkt!

Die Chance, die Bürger zum Thema „Baugebiet Eching West“ zu befragen - verpasst.
Die Chance, den Bürgern zu zeigen, dass sie mit in die kommunale Politik einbezogen werden – verpasst.
Die Chance, zu zeigen, dass man wirklich die Meinung der Bürger respektiert – verpasst.

Die Gemeinderatssitzung am 02. Juli 2013, in der unter Top 2 darüber abgestimmt wurde, ob das Bürgerbegehren „Baugebiet Eching-West“ zulässig ist oder nicht, hätte 1:1 als Vorlage für eine Folge des „Königlich Bayerischen Amtsgerichts“ durchgehen können.

Akt 1:
Richter: Heute geht es um einen noch nie da gewesenen Fall: Mehr als 1000 Bürger, vertreten durch die Bürgerinitiative Eching-West, gegen Gemeinde Eching. Was es alles gibt! Jetzt wollen die Bürger auch schon mitreden! Die Beschlussvorlage lautet, dass das Bürgerbegehren als unzulässig beurteilt wird. Ich möchte die Geschworenen ausdrücklich darauf hinweisen, dass es hier nicht um eine politische Abstimmung geht, sondern um eine rechtliche. Dass Sie alle – bis auf einen – keine Juristen sind, macht nichts. Dafür haben wir ja unseren Gutachter da, der sagt Ihnen schon, was richtig ist. Und von ganz oben haben wir auch die Mitteilung, dass es keine Bedenken gegen unseren Vorschlag gibt!

Akt 2:
Gutachter: Formal ist das Bürgerbegehren in Ordnung, aber rechtlich ist es nicht zulässig, weil die Abwägungsfreiheit der Gemeinde eingeschränkt wird, die notwendigen Grundstücke nicht zu erwerben sind und damit das Baugebiet verhindert würde. Das geht nicht. Außerdem geht es nicht um die Meinung der Bevölkerung.
Geschworener 1: Mein Herz schlägt für das Bürgerbegehren. Aber wenn der Gutachter da Bedenken hat, muss ich mich ihm anschließen.
Geschworener 2: Man spricht immer von Politikverdrossenheit. Jetzt werden Bürger aktiv und wir kommen dann mit dem juristischen Hammer und wollen das niederbügeln. Das geht doch nicht. Die Abrechnung kommt bei der Wahl. Ich stimme für das Bürgerbegehren.
Ungläubiges Kopfschütteln in der Menge der Geschworenen….
Geschworener 3: Es beunruhigt mich, aber ich bin derselben Meinung wie Geschworener 2. Wir sollten die Bürger entscheiden lassen.
Geschworener 4 zu 2: Sie machen es sich schon einfach. Das nennt man Populismus!
Geschworener 2: Populismus heißt, für das Volk da zu sein. Das ist wichtig.
Geschworener 5: Ja, das Ganze ist schon traurig, in meiner Brust schlagen auch zwei Herzen. Ich habe Respekt vor den Antragstellern. Aber der Gutachter wird schon Recht haben.
Geschworener 6: Aber es gibt doch eine andere Rechtsauffassung von einem anderen Rechtsanwalt. Der meint, dass es rechtlich in Ordnung ist. Außerdem kann in Bayern ein Bürgerbegehren auch auf eine Bauleitplanung gerichtet sein. Wir sollten doch die Bürger entscheiden lassen.
Gutachter: Der andere Anwalt hat sich den Sachverhalt wohl nicht so genau angeschaut. Ich bin anderer Meinung und ich bin ja schließlich der Anwalt der Gemeinde! Und bedenken Sie: Wenn Sie das Bürgerbegehren zulassen, muss der Bürgermeister dagegen vorgehen und die Rechtsaufsicht um Klärung bitten!
Angst spiegelt sich auf den Gesichtern der meisten Geschworenen….
Geschworener 7: Ich glaube, ich gehe während der Abstimmung aufs Klo.
Geschworener 8 zum Gutachter: Wie hätten Sie denn das Bürgerbegehren formuliert, damit es zulässig wäre?
Gutachter: Das ist nicht mein Auftrag.

Akt 3:
Richter: So, wir kommen nun zur Abstimmung. Bedenken Sie nochmal, dass es keine politische, sondern eine rechtliche Entscheidung ist. Wenn Sie nicht richtig abstimmen, kann das rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Abstimmung: 18 Geschworene stimmen für die Beschlussvorlage (= gegen das Bürgerbegehren), 5 dagegen (= für das Bürgerbegehren).
Richter: Im Namen des Volkes …ähh Entschuldigung, es muss natürlich heißen: Im Namen des Gemeinderates ergeht folgendes Urteil: Das Bürgerbegehren wird als unzulässig beurteilt! Die Sitzung ist damit geschlossen.

Lieber Gemeinderat, diese Einschüchterungs- und Verwirrungstaktik konnte ich nun schon mehrfach beobachten und ich frage mich, wann endlich die Mehrheit von Ihnen bereit ist, diese Spielchen zu durchschauen und sich ernsthaft für den Bürger einzusetzen.
Was bitte schön soll denn bei einem Gutachten als Ergebnis rauskommen, wenn der Auftrag ist, das Bürgerbegehren zu verhindern?
Da es offensichtlich unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt, hätte die Beurteilung der Gemeindeverwaltung genauso gut anders ausfallen können – wenn dies gewünscht gewesen wäre. Nächstes Jahr im März werden die Karten im Gemeinderat neu gemischt und ich wünsche mir nur, dass die Echinger Bürger die Konsequenzen ziehen und neue Bürger in den Gemeinderat einziehen.
Andernfalls: Chance verpasst – Punkt!
Josef Holzer
 
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