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ORTSGESCHEHEN

Kein Formfehler bei der Zweckverbandssitzung

Die strittige Sitzung des Zweckverbands Hollerner See mit der Verabschiedung der neuen Satzung war formal korrekt. Das Landratsamt Freising hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde von Guido Langenstück abgelehnt. Langenstück hatte moniert, dass in den öffentlichen Bekanntmachungen der Sitzung in verschiedenen Tageszeitungen ein falscher Sitzungsort angegeben gewesen war, nämlicvh Unterschleißheim statt Eching, und die Sitzung damit faktisch ohne Öffentlichkeit stattfinden musste. Das Echinger Rathaus hatte zunächst den verfehlten Ort in der Ladung angegeben, dann aber eine korrigierte Version nachgeschoben.
Das Landratsamt wertete diese nachträgliche Korrektur als ausreichendes Informationsbemühen. Dass diese korrekte Versuin in einzelnen Medien nicht mehr veröffentlicht wurde, führe nicht zu einer Ungültigkeit der Sitzung.

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