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ORTSGESCHEHEN

Bürgerbegehren geht vor Gericht

Die Bürgerinitiative Baugebiet Eching-West hat Klage gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens beim Verwaltungsgericht München eingereicht. Das Bürgerbegehren richte sich inhaltlich nur auf den Bau der notwendigen Er­schließungsstraße, argumentieren Bertram Böhm und Re­na­te Steinbach-Kaiser von der Bürgerinitiative, daher sei die ablehnende Bewertung im Gemeinderat als Verhinderungsplanung des Neubaugebiets verfehlt.
Ein wichtiger Aspekt des Streits sei aber auch, "dass die Bürger mit einer Unterstützung der Klage deutlich machen, dass, ob man nun für oder gegen die Erschließungsstraße ist, bestimmte Entscheidungen einfach in die Hände des Bürgers gehören".
Die erwarteten Kosten seien allerdings mit den eingegangenen Spenden der Unterstützer noch nicht vollständig gedeckt, schildern die Initiatoren. Unterstützungen auf das Konto der Bürgerinitiative, Bertram Böhm, Sparkasse Freising, Kto.-Nr. 25468927, BLZ 700 510 03.

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