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ORTSGESCHEHEN

Verkehrssünder darf weiter Traktor fahren

Erheblich alkoholisiert hatte ein 53jähriger Echinger einen Verkehrsunfall verursacht, der nun vor dem Amtsgericht Freising verhandelt wurde. Er war mit seinem Pkw auf die Gegenfahrbahn geraten und dort frontal mit dem Wagen einer 62jährigin aus Fürholzen zusammengestoßen. Die Polizei ermittelte 1,7 Promille bei dem Unfallverursacher. Eine Verurteilung wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Körperverletzung zu 80 Tagessätzen von je 30 Euro war damit weitgehend unstrittig. Hauptsächlich drehte sich die Verhandlung vor dem Amtsgericht um den Wunsch des 53jährigen, seine Fahrerlaubnis für Traktoren und landwirtschaftliche Geräte zu behalten. Der Angestellte sagte aus, er helfe in seiner Freizeit seiner alleinstehenden Schwägerin bei der Bewirtschaftung ihres Bauernhofes. Die Staatsanwältin lehnte das Ansinnen ab. Der 53jährige sei zum Beispiel vor seinem Unfall von der Arbeit bei seiner Schwägerin gekommen, wo er sich 'auf 1,7 Promille hoch getrunken' habe. ein. Richter Stefan Lorenz bewilligte aber die Ausnahmeregelung für den Traktor.

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