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ORTSGESCHEHEN

Lesermail zum Artikel: 'Bürger für Eching' sperren Böhm aus'

Eine kleine Randbemerkung zur Begründung der Verweigerung der BfE-Vorsitzenden, Frau Jung, sowie der neuen Pressesprecherin, Frau Dr. Hirschmann, Herrn Bertram Böhm bei den "Bürger für Eching e.V" aufzunehmen:
In den letzten Tagen konnte man sowohl in der Lokalpresse als auch hier in der "echinger-zeitung.de" Stellungnahmen sowohl vom abgelehnten Aufnahmekandidaten Bertram Böhm als auch von den beiden Damen lesen. Vorweg: Selbstverständlich ist es zulässig, "unsichere" Mitglieds-Aspiranten von vornherein abzulehnen. So kann sich jeder Verein oder jede Partei vor Leuten schützen, die von vornherein Unfrieden und Zwietracht in die Gemeinschaft hereintragen wollen.
Wenn man allerdings die Begründung der beiden Damen zur Ablehnung von Bertram Böhm liest, kommen mir schon erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der beiden Damen:
1.) Es wird als ein Haupt-Ablehnungsgrund angeführt, dass Herr Böhm Ambitionen auf eine Bürgermeister-Kandidatur geäußert hatte. Frage: Darf er solche Absichten nicht öffentlich erklären? Ist das ein zulässiger Ablehnungsgrund?
Zur Erinnerung: Die "Bürger für Eching" wurden im letzten Bürgermeister-Wahlkampf im Juni 2010 gegründet. Ein Ziel war es, Frau Dr. Hirschmann eine Basis für ihre Kandidatur zu geben. Die Gründungsversammlung der BfE fand am 03.05.2010 im Hause Hirschmann statt und bereits am 09.05. wurde beschlossen, dass Frau Dr. Hirschmann als Bürgermeister-Kandidatin aufgestellt wird. Da waren die Gründungsmitglieder "Steigbügelhalter" für Frau Dr. Hirschmann.
Natürlich hätte sich Bertram Böhm demselben Prozedere unterziehen müssen, um bei der nächsten Bürgermeisterwahl als Kandidat der BfE aufgestellt zu werden. Das hat er in seiner Lesermail vom 23.08. auch eingeräumt.
2.) Frau Jung führt in Ihrer Stellungnahme "Keine gemeinsame Basis" als weiteren Ablehnungsgrund an, dass es (u.A.) von Böhm zu wenig Unterstützung aus dem Gemeinderat, dem er angehört, in der Vergangenheit gegeben hätte. Das darf man aber doch nicht ihm anlasten: Als vereidigtes (!) Gemeinderatsmitglied darf er keinerlei Informationen aus dem nicht-öffentlichen Teil einer Sitzung herausgeben.
Und beim öffentlichen Teil hat jeder Bürger (auch die Damen Jung und Dr. Hirschmann) die Möglichkeit, an den Sitzungen des Gemeinderats teilzunehmen (was zumindest Frau Dr. Hirschmann auch regelmäßig tut). Auch darf Böhm nicht eigenmächtig die Beschlussvorlagen der Verwaltung weitergeben.
Zwar hatte Frau Jung am 15.05.2012 beim 1. Bürgermeister beantragt, dass die BfE die Beschlussvorlagen für die Gemeinderatssitzungen erhalten; dieses Begehren wurde mit Schreiben vom 02.07.12 von der Gemeindeverwaltung jedoch abgelehnt (nach diesbezüglichen Stellungnahmen der Kommunalaufsicht im Landratsamt Freising sowie des bayerischen Gemeindetags). Hätte Bertram Böhm sich darüber hinweggesetzt, hätte er sich strafbar gemacht.
An konkrete Wünsche, die von Seiten der BfE an Bertram Böhm herangetragen worden wären, kann zumindest ich mich nicht erinnern. Immerhin ist Böhm derjenige, der, zusammen mit Frau Steinbach-Kaiser, das Bürgerbegehren zum Bau der Erschließungsstraße ins Neubaugebiet Eching-West initiiert hatte (die Erschließungsstraße wird von den BfE ebenfalls für notwendig erachtet). Insofern ist der Vorwurf von Passivität unangebracht.
3.) So überraschend, wie von Frau Jung in Ihrer Stellungnahme dargestellt, kam Böhms Ansinnen, zu den "Bürger für Eching" zu wechseln, nicht. Er wurde nach seiner eigenen, mir schriftlich vorliegender Aussage schon lange, bevor er seine Absicht, bei den BfE beizutreten, öffentlich machte, wohl mehrfach von Frau Dr. Hirschmann darauf angesprochen (ermuntert?).
Das steht im Widerspruch zur Lesermail von Jung und Hirschmann vom 26.08.13. Immerhin war Bertram Böhm beim vor wenigen Wochen am Hollerner See stattgefundenen Fest der BfE dabei (wie ich auch). Es ist wohl kaum anzunehmen, dass Frau Jung und/oder Frau Dr. Hirschmann erst durch die Presse von Böhms Absichten erfuhr(en). Daher halte ich Frau Jungs Aussage, Bertram Böhm sei "ohne Vorwarnung mit der Tür ins Haus gefallen", für wenig glaubhaft. Im übrigen: Bedarf eine Absichtserklärung einer Vorwarnung?
Fazit: Die ganze Geschichte hat ein deutliches "Geschmäckle". Bertram Böhm wäre bei den BfE sicherlich aufgenommen worden, hätte er nicht von Anfang an seine Absicht zur Bürgermeister-Kandidatur veröffentlicht.
Kann es sein, dass bei den beiden Damen ein "Beißreflex" aufgrund dieser Absicht zutage trat? So zumindest bleibt Böhm eine langfristige Erkenntnis erspart: Wirklich demokratische Verhältnisse, bei denen auch andere Kandidaten für´s Bürgermeisteramt außer Frau Dr. Hirschmann nominiert werden können, herrschen bei den BfE nicht.
Übrigens: Zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am 29.07., bei der Böhms Ablehnung mehrheitlich (nicht einstimmig!) beschlossen wurde, wurden meine Frau und ich überhaupt nicht eingeladen, obwohl wir noch bis einschließlich 31.12.13 ordentliche Mitglieder sind. Daher passt die Überschrift in der letzten Lesermail von Jung/Hirschmann vom 26.08., nämlich "Demokratische Abstimmung ist zu respektieren", auch nicht. Zumindest kann die Abstimmung vom 29.07. wegen dieses groben, formaljuristischen Mangels angefochten werden (was ich mir vorbehalte).
Zwei letzte Bemerkungen (direkt an Frau Jung):
1.) Einem Ausschlussverfahren aus den BfE wegen dieser Lesermail würde ich mich größter Gelassenheit entgegensehen.
2.) Aufgrund der Vorkommnisse mit und um Bertram Böhm wurde meine Entscheidung, die BfE nach gut drei Jahren wieder zu verlassen, bestätigt.
Guido Langenstück

(weitere Lesermails)

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